Prinzessin Caroline im Prügelprozess "Zwei Ohrfeigen mit der flachen Hand"
Hildesheim - Wer geglaubt hatte, die Prinzessin werde aufgrund der Berichterstattung über Urlaubsaktivitäten ihres Ehemanns, die zuletzt genüsslich in Boulevardmedien ausgebreitet worden waren, fernbleiben, sieht sich eines Besseren belehrt.
Um die Ehe des Paares soll es nicht zum Besten stehen, Fotos von Ernst August, 55, beim Bad mit einer Unbekannten in Thailand gingen durch die Blätter.
Dessen ungeachtet erschien Caroline von Hannover, 52, am Mittwochvormittag vor dem Landgericht Hildesheim. Sie ist als Zeugin in dem seit Juni 2009 laufenden Körperverletzungs-Prozess gegen ihren Mann Ernst August Prinz von Hannover geladen. Er selbst ist als Angeklagter nur am ersten Verhandlungstag aufgetaucht.
Die Monegassin erschien in unauffälliger Kleidung, in hellbraunem Mantel und schwarzer Hose. Die Sicherheitsvorkehrungen für den öffentlichen Auftritt der Prinzessin wurden nach Angaben des Gerichts mit dem monegassischen Botschafter in Deutschland abgestimmt. Auf dessen Wunsch müssen die zahlreichen Medienvertreter mindestens drei Meter Abstand zu Caroline einhalten. Sie war bereits im Oktober als Zeugin geladen gewesen, hatte ihr Erscheinen aber abgesagt.
Caroline in Hildesheim: Die Prinzessin als Zeugin
Die Prinzessin bestätigte am Mittwoch vor Gericht die Angaben ihres Ehemanns zu dem Vorfall: "Ich beobachtete, dass mein Mann Josef Brunlehner zwei Ohrfeigen mit der flachen Hand gegeben hat und dazu gesagt hat, eine für die Musik und eine für das Licht."
Fast wortgleich hatte auch Ernst August bei seinem einzigen Auftritt vor dem Landgericht im Juli 2008 die Vorgänge im Januar 2000 auf einer kenianischen Ferieninsel geschildert.
In dem Prozess geht es um die Attacke von Ernst August auf den Hotelier Josef Brunlehner vor zehn Jahren. Er hatte sich im Januar 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu über Disco-Lärm geärgert und Brunlehner geschlagen. Er will ihm nur zwei Ohrfeigen gegeben haben. Brunlehner, der als Nebenkläger am Prozess teilnimmt, macht jedoch geltend, dass er zusammengeschlagen worden sei.
Das Landgericht Hannover war davon ausgegangen, dass Ernst August einen Schlaggegenstand benutzte, und verurteilte ihn 2004 deswegen wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro Geldstrafe.
Nachdem diese rechtskräftig geworden war, erwirkte der Adelige ein Wiederaufnahmeverfahren. Seine Frau Caroline hatte darin im August 2008 seine Darstellung bestätigt. Daraufhin setzte das Gericht den neuen Prozess an.