Schmerzensgeldprozess: Prinzessin Caroline und der kaputte Fuß - DER SPIEGEL
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Schmerzensgeldprozess Prinzessin Caroline und der kaputte Fuß

Ihr Auftritt löste im Januar Chaos vor dem Landgericht Hildesheim aus - nun hat die Zeugenaussage von Prinzessin Caroline von Monaco ein juristisches Nachspiel. Ein Kameramann klagt gegen das Land Niedersachsen wegen eines kaputten Fußes.
Gedränge bei Carolines Ankunft: Ein Kameramann klagt nun vor Gericht
Gedränge bei Carolines Ankunft: Ein Kameramann klagt nun vor Gericht

Gedränge bei Carolines Ankunft: Ein Kameramann klagt nun vor Gericht

Foto: Michael Sohn/ AP
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Hildesheim - Vor dem Landgericht Hildesheim geht es derzeit um einen Vorfall, der sich im Januar auf dem Parkplatz der Behörde ereignete: Ein Personenschützer des niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA) soll einem Kameramann über den Fuß gefahren sein. Prinzessin Caroline von Monaco hatte damals in einem Prozess zur Ehrenrettung ihres Ehemannes Ernst August Prinz von Hannover ausgesagt, anschließend gab es Gerangel um die besten Bilder der davoneilenden Prinzessin.

Caroline wurde in einer Limousine der monegassischen Botschaft chauffiert. Dahinter fuhr das LKA-Fahrzeug. Der 32-jährige Kameramann berichtete als Mitarbeiter einer Produktionsgesellschaft für den Fernsehsender RTL.

"Plötzlich war da ein Schmerz", erinnerte sich der 32-Jährige am Freitag. Im Gerichtssaal wurde sein Filmmaterial gezeigt, auf dem deutlich ein "Aua"-Schrei zu hören ist. Nach eigenen Angaben kam er ins Krankenhaus und war ein oder zwei Tage krankgeschrieben.

"Die Kuh vom Eis kriegen"

Der 28 Jahre alte Personenschützer will nichts mitbekommen haben - er habe lediglich bemerkt, dass ein Außenspiegel berührt wurde und einklappte. "Ich musste mich nach vorne konzentrieren, um das Vorderfahrzeug nicht zu verlieren."

Richter Peter Schrimpf sagte: "Wir überlegen, wie wir die Kuh vom Eis kriegen." Er schlug vor, das geforderte Schmerzensgeld auf 500 Euro zu senken. Im Gegenzug sollte der LKA-Mitarbeiter sein Bedauern ausdrücken.

Das wollte der Prozessvertreter des Landes, Christian Reinicke, aber nicht mitmachen: "Dieser Vergleichsvorschlag ist für mich nicht akzeptabel." Der Prozess wird im Dezember fortgesetzt. Der Richter deutete an, wie er den Fall sieht: "Ich denke, dass sich die Position des Klägers durch die Anhörung heute nicht verschlechtert hat."

Grund für den Prozess im Januar gegen Welfenprinz Ernst August von Hannover war ein Prügel-Zwischenfall in Kenia gewesen. Für ihn muss der Prinz 200.000 Euro zahlen, hatte das Hildesheimer Landgericht am Ende entschieden.

jjc/dpa