Zürich: Mann missbraucht 15-Jährige während Langstreckenflug an Bord einer Swiss-Maschine - DER SPIEGEL
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An Bord einer Swiss-Maschine Mann missbraucht 15-Jährige während Langstreckenflug

Eine 15-Jährige schläft auf einem Langstreckenflug von Mumbai nach Zürich ein. Ihr Sitznachbar missbraucht sie sexuell. Jetzt wurde der 44-Jährige wegen Vergewaltigung verurteilt.
Der Vorfall soll sich in einer Swiss-Maschine ereignet haben
Der Vorfall soll sich in einer Swiss-Maschine ereignet haben

Der Vorfall soll sich in einer Swiss-Maschine ereignet haben

Foto: Michele Limina / Bloomberg / Getty Images

Ein Flugpassagier hat im März während eines Langstreckenflugs eine 15-Jährige sexuell missbraucht. Beide waren an Bord einer Swiss-Maschine von Mumbai nach Zürich.

Der Mann ist im Kanton Zürich wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen an einem Kind zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, das berichtet die Nachrichtenagentur dpa mit Berufung auf das Urteil und die Anklageschrift des Bezirksgerichts Bülach.

Demnach habe der Mann im März neben der 15-Jährigen gesessen. Täter und Opfer kannten sich offenbar nicht. Als das Mädchen eingeschlafen war, soll der Mann es missbraucht haben. Weder die Crew des Flugzeugs noch andere Passagiere bemerkten etwas von dem sexuellen Übergriff.

Die 15-Jährige war nach Medienberichten mit einem Elternteil unterwegs. Ob dieser neben ihr saß, ist bisher nicht bekannt.

Mädchen im Schockzustand

Das Mädchen sei in einem Schockzustand gewesen und daher nicht imstande, etwas gegen den Sitznachbarn zu unternehmen, zitiert die dpa aus der Anklageschrift.

Die 15-Jährige soll sich allerdings anschließend Hilfe suchend an die Crew gewendet haben. Der Mann wurde noch am Flughafen verhaftet und war mehr als 150 Tage in Haft. Er wurde dem Amt für Migration zur Abschiebung übergeben. Nach Medienberichten handelt es sich um einen indischen Geschäftsmann.

Das Urteil wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und der Mann für fünf Jahre des Landes verwiesen, das geht laut dpa aus den Gerichtsunterlagen hervor. Der Angeklagte soll der Anklageschrift zugestimmt haben. Er soll sich also im Sinne der Anklage schuldig bekannt haben. Er könne aber innerhalb von zehn Tagen in Berufung gehen und seine Zustimmung abstreiten.

naw/dpa