Buchenwald: Gericht bestätigt Verbot für Demo »Kufiyas in Buchenwald« - DER SPIEGEL
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Streit über Gedenkveranstaltung Gericht bestätigt Verbot für »Kufiyas in Buchenwald«

Eine propalästinensische Initiative darf am Sonntag nicht auf dem Gelände des ehemaligen Lagers Buchenwald demonstrieren. Das Gericht begründet das Verbot mit der Wahrung der Würde der Opfer und dem Stiftungszweck der Gedenkstätte.
Der Eingang zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald mit dem historischen Lagertor
Der Eingang zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald mit dem historischen Lagertor

Der Eingang zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald mit dem historischen Lagertor

Foto: Martin Schutt / dpa

Die Initiative »Kufiyas in Buchenwald« darf am 12. April auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald keine Mahnwache für die Opfer in Gaza abhalten. Das Verwaltungsgericht Weimar lehnte einen Eilantrag gegen die entsprechende Entscheidung der Stadt am Donnerstag ab.

»Nach den konkreten Umständen ist zu besorgen, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt wird«, zitiert die Zeitschrift »Stern «, die zuerst darüber berichtet hatte, eine Gerichtssprecherin. Das Versammlungsgesetz erlaube es, Demonstrationen an besonders bedeutenden NS-Gedenkstätten einzuschränken oder zu untersagen. Gegen den Beschluss kann die Initiative Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Kammer wertete die geplante Demo und das Tragen der Kufiya – des Palästinensertuchs – als Versuch, die Gedenkstätte »als Vehikel« für politische Botschaften zum Gazakrieg zu nutzen, sagte sie. Das widerspreche dem Stiftungszweck der Gedenkstätte.

Die Aktivisten hatten die Kampagne »Kufiyas in Buchenwald« während des Gedenkens am früheren NS-Konzentrationslager angekündigt. 2025 war einer Frau mit Palästinensertuch (»Kufiya«) der Zutritt zum Gelände verweigert.

Alternativer Demo-Ort in der Stadt

Die Initiative »Kufiyas in Buchenwald« fordert von der Gedenkstätte unter anderem eine »offene Thematisierung des Völkermords in Gaza«. Hinter der Kampagne steht eine propalästinensische Gruppierung, die der Verfassungsschutz als extremistisch einstuft.

Die Stadt Weimar hatte die Kundgebung auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers untersagt und als Ausweichort den Theaterplatz in der Innenstadt angeboten. Dagegen war die Initiative vor Gericht gezogen und hatte argumentiert, Solidaritätsbekundungen mit Palästina sowie Kritik an Israel dürften nicht eingeschränkt werden.

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Am Wochenende wird an die Befreiung des ehemaligen Konzentrationslagers vor 81 Jahren erinnert. Dabei werden auch Überlebende erwartet. Bei der zentralen Gedenkveranstaltung am 12. April soll der Schauspieler Hape Kerkeling eine Rede halten, dessen Großvater in Buchenwald inhaftiert war. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) will ein Grußwort halten.

Warum der 12. April der falsche Zeitpunkt für Proteste gegen Israels Politik ist, lesen Sie hier .

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Vorspanns war von einer »palästinensischen Initiative« die Rede. Wir haben die Stelle angepasst.

mgr/dpa