Bundesregierung beschließt Pflegereform mit Pflicht zur Tarifbezahlung - DER SPIEGEL
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Neues Gesetz Kabinett beschließt Pflegereform mit Pflicht zur Tarifbezahlung

Pflegekräfte werden künftig generell nach Tarif bezahlt. Darauf einigte sich das Kabinett nach langem Streit. Kinderlose zahlen dafür höhere Beiträge. An der Reform wird Kritik laut.
Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau (Symbolbild)
Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau (Symbolbild)

Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau (Symbolbild)

Foto: Patrick Pleul/ picture alliance / dpa
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Noch in diesem Monat soll die Pflegereform vom Bundestag verabschiedet werden. Union und SPD einigten sich am Mittwoch auf das neue Gesetz.

Es sieht ab September 2022 eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen für alle Pflegeeinrichtungen vor, die Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen. Anerkannt werden auch kirchenarbeitsrechtliche Regelungen. Den Einrichtungen soll die Bezahlung nach Tarif vollständig durch die Pflegekassen refinanziert werden.

Bislang wird laut Bundesarbeitsministerium etwa die Hälfte der rund 1,2 Millionen Pflegerinnen und Pfleger in Deutschland nicht nach Tarif bezahlt. Finanziert werden soll dies vor allem durch einen ab 2022 um 0,1 Prozentpunkte erhöhten Pflegebeitrag für Kinderlose sowie einen zusätzlichen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro jährlich.

Um eine finanzielle Überforderung von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern zu vermeiden, soll deren Eigenanteil schrittweise reduziert werden. Im ersten Jahr des Heimaufenthalts trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegekasse 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Nicht von der Entlastung betroffen sind allerdings sonstige Bestandteile des Eigenanteils, insbesondere für Unterkunft und Verpflegung. In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um fünf Prozent erhöht werden.

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Ausgebaut werden soll der Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn zum Beispiel nach einer Krankenhausbehandlung kurzfristig ein höherer Pflegebedarf entsteht. Dafür soll der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um zehn Prozent angehoben werden. Zudem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt, wenn nach einer Krankenhausbehandlung eine Pflege im eigenen Haushalt oder in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.

Weitere Neuregelungen betreffen die Arbeit der Pflegekräfte. Sie sollen mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel sowie der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen erhalten. Für Pflegeheime soll künftig ein einheitlicher Personalschlüssel gelten, was die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen soll.

Kritik von Kassen und Verbänden

Der Sozialverband VdK kritisierte die Reformpläne. »Heimbewohnerinnen und Heimbewohner werden mehr Geld zahlen müssen. Es kann nicht sein, dass die Kosten für mehr Personal und notwendige Lohnsteigerungen nun vor allem an ihnen hängenbleiben«, sagte Präsidentin Verena Bentele den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Der geplante Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro reiche »nie und nimmer«.

Der AOK-Bundesverband nannte die Pflegereform »unausgegoren«. Was jetzt noch kurz vor der Bundestagswahl vorgelegt worden sei, »bleibt Stückwerk und zementiert die sektoralen Strukturen der sozialen Pflegeversicherung«, erklärte Vorstandschef Martin Litsch. Zwar würden teilweise die Probleme korrekt benannt, die dafür vorgesehenen Mittel reichten aber nicht aus.

»Eine nachhaltige und sachgerechte Entlastung der Pflegeversicherung über Steuermittel, für die jährlich rund drei Milliarden Euro zur Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen notwendig wären, sucht man vergeblich«, sagte Litsch. Zudem sei auf die eigentlich bereits geplante und auch erforderliche Dynamisierung von Leistungen nun doch verzichtet worden.

Anmerkung: In einer früheren Version hieß es, Tariflöhne müssten schon in diesem September gezahlt werden. Tatsächlich soll die Regel ab September 2022 gelten.

als/dpa

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