Besserer Schutz vor fehlerhaften Apps
Beim explodierenden Handyakku ist die Sache geregelt, beim überschäumenden Wasserkocher ebenso: Ist ein Produkt fehlerhaft, haftet der Hersteller für dadurch entstandene Schäden. Das Produkthaftungsgesetz regelt seit 1990 den Umgang mit fehlerhaften Gegenständen, unabhängig davon, ob den Hersteller eine Schuld trifft. Was aber, wenn ein Programmierfehler in einer Medizin-Software Patienten schädigt? Bislang galt das Produkthaftungsgesetz für Software nur mittelbar, wenn sie an greifbare Produkte geknüpft war. Apps waren 1990 noch kein Thema.
Nun soll sich das ändern, die Bundesregierung plant eine grundlegende Modernisierung des eingestaubten Gesetzes – digitale Waren sollen als eigenständige Produkte anerkannt werden. In der Novelle sollen neben Apps auch Cloud- und KI-Systeme vom Gesetz erfasst werden. Ein Paradigmenwechsel: Wer künftig etwa durch eine fehlerhafte Navigations-App oder durch ein autonom fahrendes Fahrzeug mit defekter KI einen Schaden erleidet, hätte es dann leichter, den Hersteller in Haftung zu nehmen.
Zudem ist im Gesetzentwurf eine Beweiserleichterung für die Geschädigten vorgesehen. Bisher müssen sie selbst nachweisen, dass ein Produkt fehlerhaft war – etwa durch teure Gutachten. Künftig soll es für die Haftung reichen, wenn das Produkt nachweislich gegen verbindliche Sicherheitsanforderungen verstößt oder eine offensichtliche Fehlfunktion ursächlich erscheint. Hersteller können gar zur Offenlegung von betriebsinternen Beweismitteln verpflichtet werden.