Transplantationsgesetz Nieren spenden über Kreuz
Wenn die Nieren dauerhaft ausfallen, vergiftet der Körper von innen. Nur Dialyse kann die Funktion ersetzen, irgendwann brauchen Betroffene aber ein neues Organ. Logisch, dass Menschen bereit sind, sich für den eigenen Partner oder ein Familienmitglied unters Messer zu legen. Meistens ist das die einzige Chance. Denn um Organhandel zu verhindern, erlaubt der Staat es nur in wenigen Konstellationen, dass ein lebender Mensch seine Niere spendet. Ohne ein nachgewiesenes Näheverhältnis, also nahe Verwandtschaft, Ehe, Verlöbnis oder eine andere enge persönliche Bindung, ist eine Transplantation verboten. Bislang. Denn manchmal, in bis zu 40 Prozent der Fälle, bekommen die Spenderpaare, also der Kranke und sein spendenwilliger Angehöriger, eine regelrechte Horrornachricht. Immunologisch inkompatibel lautet dieser Horror. Blutgruppen oder Gewebe passen nicht, der Körper droht das Spenderorgan abzustoßen. Um in diesen Fällen Abhilfe zu schaffen, plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine Reform des Transplantationsgesetzes. Spenderpaare, die nicht passen, sollen mit anderen solchen Paaren zusammengebracht werden. Die Gesunden sollen dann dem jeweils anderen Kranken ihre Niere spenden, über Kreuz sozusagen. Das Ganze nennt sich deshalb auch Überkreuzlebendnierenspende. Zusätzlich soll die Novelle eine Möglichkeit schaffen, anonym und ohne konkrete Zielperson eine Niere zu spenden. Ende 2024 standen über 6000 Menschen auf der Warteliste für eine Spenderniere.