meinung •Alter! – Die Midlife-Kolumne Mach dein Testament! Ja, jetzt
So viele Unterlagen müssen Sie Ihren Nachkommen nicht hinterlassen
Foto: Jorg Greuel / Digital Vision / Getty Images»Jetzt kannst du dein Testament machen«, sagt Fiona, meine Frau, und meint das nicht drohend, sondern zeitlich: »Und die Patientenverfügung!«
Ihr ist das seit Langem wichtig, ich habe es lange vor mir hergeschoben. Mich mit Vorbereitungen für Krankheit und Tod zu beschäftigen, schien mir mit 50plus hoffentlich wenig naheliegend. Außerdem: Was hätte ich schon zu vererben?
Das Thema »Testament« kannte ich lange nur aus Krimis. Vor meiner Generation gab es in unserer Familie niemals Besitz. Wohnungen oder Häuser mieteten wir, Schmuck war etwas für »die da oben«, Erspartes quasi nicht existent. Mein Haus, mein Auto, mein Boot? Klar: Zechenhaus, Opel Kadett, Faltboot. Braucht man mehr?
Ich habe lange gebraucht, um zu begreifen, dass es beim Nachlass nicht nur darum geht, ein wie auch immer geartetes »Vermögen« zu verteilen. Mein Vater musste erst durch einen aufbrechenden Hirntumor zum wehrlos Verwalteten werden und dann sterben. Er ließ meine Mutter trauernd zurück – und ziemlich hilflos. Die beiden hatten in keiner Weise vorgesorgt: Es gab keine Patienten-, keine Betreuungsverfügung, keine Vorsorgevollmacht. Versicherungen, Renten und Bankunterlagen lagen ziemlich ungeordnet in diversen Ordnern, quasi nach Firmen und Farben in Tüten zusammengelegt. Das meiste war antiquarisch, aber ohne historischen Wert.
Das verursachte ein Chaos, wie man es weder in Zeiten von Pflege und Sterben, noch in der Trauerzeit danach brauchen kann. Noch Monate nach dem Tod meines Vaters kamen Rechnungen über nicht bezahlte, weil vergessene oder nicht gefundene Versicherungen und Ähnliches.
Dazu stießen die Aasgeier aus dem Bank-, Finanz- und Versicherungsgewerbe immer wieder auf meine Mutter hinab, um ihr dringende Investments, Ab- und Versicherungen aufzudrängen. Wenn man dann nicht im Blick hat, was man bereits hat und wovon man sich sogar eher trennen sollte, macht das die Sache nicht leichter.
Dass meine Mutter entdecken musste, dass sie zudem erst einmal Zugang zu all den bestehenden Verträgen bekommen musste, weil die immer nur er unterzeichnet hatte, ist noch nicht einmal zwangsläufig ein generationsspezifisches Problem: So was gibt es immer noch. Es ist auch nicht geschlechtsspezifisch: Sehr oft ist »sie« es, die die Maschinerie Leben unter Kontrolle und am Laufen hält.
Sollte es bei Ihnen so sein, ändern Sie es. Unbedingt, sofort: Alle Konten und Verträge sollten gemeinsam geführt werden.
Das schließt entsprechende Unterschriften gegenüber den Unternehmen ein, aber auch, dass man sich gegenseitig informiert. Herrschaftswissen sorgt gerade dann für Stress, wenn man den nicht brauchen kann.
Den kann man seinen Angehörigen auch ersparen.
Was man dafür braucht, den eigenen Abgang für die Hinterbliebenen möglichst ruckelfrei zu gestalten?
ein Testament
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
einen Mülleimer und ein bis drei Aktenordner
ein Passwortbuch
Steigen wir mal ein: Warum braucht man ein Testament?
In Krimis werden Testamente feierlich von Notaren verlesen, bevor die Hinterbliebenen beginnen, sich wegen der Aufteilung des Millionenvermögens gegenseitig abzumurksen. Im richtigen Leben sorgt ein Testament eher dafür, dass es weniger Streit gibt.
Menschen mit viel Vermögen wissen das und in der Regel auch, wie sie das angehen müssen (Anwalt, Notar, Hinterlegung etc.). Wer so viel besitzt, dass die Steuerfreibeträge überschritten werden (pro Kind sind es z.B. 400.000 Euro), lässt sich gemeinhin ein wasserdichtes, detailliertes Testament anlegen.
Von Ihnen weiß ich das nicht, aber ich brauche das nicht: für Menschen, die wenig besitzen oder nur moderates Vermögen, reicht meist das »Berliner Testament«.
Darum geht es: Im Grunde ist die Erbfolge in unserem Lande gesetzlich festgelegt. Erben sind in erster Linie Ehepartner und Kinder. Das Problem dabei: Sie sind es zu gleichen Teilen, und zwar sofort. Sprich: Was auch immer Sie zu vererben haben, geht direkt nach Ihrem Ableben an Ihre Erben.
Das kann im Extremfall dazu führen, dass der missratene, schwer drogensüchtige Nachwuchs darauf drängen könnte, Mutti das Haus (das Auto, das Faltboot) unterm Hintern weg zu verkaufen. Dagegen hilft ein Testament, das die Erbfolge quasi abstuft: Erbe ist dann zuerst der verbliebene Partner und erst nach dessen Ableben wieder die Kinder zu gleichen Teilen. Das »Berliner Testament« schützt also vor allem den verbliebenen Partner (so vorhanden).
Man braucht noch nicht einmal einen Notar dafür. Man setzt es handschriftlich auf und zeichnet es gegen – das war's. Das Testament muss allerdings bestimmte inhaltliche und formale Vorgaben erfüllen: Wie das genau geht, erfährt man – mit Erklärung der Vor- und Nachteile – ausführlich bei Finanztipp , inklusive eines Musters.
Im Juraforum gibt es ein ausführlicheres Muster für ein »dichteres« Ehegattentestament, das den offenbar drohenden Krisenfall gleich mitdenkt.
Wer ganz sichergehen will, kann das »Ehegattentestament« gegen eine Gebühr von 75 Euro beim Amtsgericht hinterlegen.
Zeitaufwand: ein bis zwei Stunden.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Als das Sterben meines Vaters begann, war meine Mutter nicht in der Lage, Entscheidungen für ihn zu treffen. Ich meine das nicht psychisch oder emotional, sondern rechtlich: Weil keine Verfügungen seinerseits vorlagen, musste meine Mutter erst beim Amtsgericht ein Betreuungsverfahren einleiten, dessen Ergebnis sie per Beschluss dazu ermächtigte, nach §1896 und §1897 BGB »vorläufig« über »Aufenthaltsbestimmung zur Heilbehandlung und Gesundheitsvorsorge« meines Vaters zu bestimmen. Derart ermächtigt wurde sie zunächst für sechs Monate, Verlängerung natürlich möglich.
Können Sie sich den Stress vorstellen? Man hätte ihn komplett vermeiden können, wenn drei Dokumente vorab vorgelegen hätten:
Die Patientenverfügung legt fest, welche Formen der ärztlichen Behandlung der Patient oder die Patientin selbst wünscht oder ablehnt.
Die Betreuungsverfügung macht eine benannte Person nach §1896 (siehe oben) zum Betreuer, der in Vertretung des Patienten Entscheidungen treffen darf, die dieser nicht mehr selbst fällen kann.
Die Vorsorgevollmacht macht eine Vertrauensperson zum Stellvertreter bzw. zur Stellvertreterin des Patienten in Vertragsfragen und anderen Entscheidungsfällen. Welche genau und in welchem Maße, kann man detailliert festlegen oder eingrenzen.
Eine ausführliche Broschüre zu Sinn und Zweck der Verfügungen bietet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BmJV) zum Download an.
Alle erforderlichen Formulare werden von diversen Stellen kostenlos angeboten, zum Beispiel hier:
Beim BmJV
Bei den Ärztekammern
Beim Malteser Hilfsdienst
Auch die meisten Krankenkassen bieten solche Downloads an. Man sollte das alles detailliert mit dem Partner bzw. der Partnerin und/oder der Vertrauensperson durchgehen und nicht Verstandenes nachlesen. Nach Ausfüllen und Unterzeichnen verwahrt man die Verfügungen ordentlich bei seinen persönlichen Dokumenten. Den in den Verfügungen benannten Vertrauenspersonen gibt man ebenfalls handschriftlich unterzeichnete Kopien an die Hand.
Zeitaufwand: Für dieses wichtige Päckchen sollte man sich zwei bis drei Stunden Zeit nehmen.
In der Jugend erlebt man vieles zum ersten Mal: den ersten Kuss, die erste Reise ohne Eltern. Wenn man die Marke 50 streift, geschieht auch viel Neues: die ersten Hitzewallungen, das erste künstliche Gelenk. Und einiges sieht man plötzlich anders. Warum früher trotzdem nicht alles besser war, davon erzählen an dieser Stelle unsere vier Kolumnistinnen und Kolumnisten im Wechsel. Alle Kolumnen finden Sie hier.
Mülleimer und Aktenordner
Ahnen Sie, wo das hingeht? Wenn Sie auch nur annäherungsweise so ticken wie ich, verfügen Sie über eine beeindruckende Sammlung prähistorischer Versicherungs- und Finanzunterlagen aus den letzten 19 Jahren. Nicht alle Konten gibt es noch, nicht alle Versicherungen bestehen noch.
Dagegen hilft ein Eimer. Obwohl ich Sie nicht kenne, kann ich Ihnen sagen: Nein, die Rechnung zur Hausratversicherung von 2003 brauchen Sie nicht mehr. Ehrlich nicht. Schmeißen Sie so etwas weg, entsorgen Sie es, lassen Sie den inneren Reißwolf von der Leine!
Was am Ende übrig bleiben sollte: nicht mehr als die noch gültigen Verträge, der jeweils letzte Zahlungsnachweis und diejenigen Rechnungen, die Sie noch nicht bei der Steuer eingereicht haben. In meinem Fall schmolzen so mehrere Kilogramm Papier – ich sag nur: Kontoauszüge bis ins Jahr 1995 – zu vielleicht 100 Gramm. Diesen kümmerlichen, aber relevanten Rest habe ich der Übersichtlichkeit zuliebe über mehrere Aktenordner verteilt: Bank / Versicherung / Haus.
Und wissen Sie, was ich dann noch getan habe? Ich habe eine Art Gebrauchsanweisung dafür geschrieben. Eine glasklare Aufstellung, was man wo findet. Und wie man online an was herankommt: Bankkonten, Versicherungskonten etc.
Hat mich gefühlt zwei Tage gekostet, aber das war es wert.
Das Passwortbuch
Sie müssen die Bezeichnung nicht wörtlich nehmen. Man kann Passwörter, Online-Pins etc. in ein Notizbuch schreiben, das man irgendwo hinterlegt. Man kann sie auch verschlüsselt online hinterlegen und seinen Vertrauenspersonen den virtuellen Schlüssel geben.
Wie man es macht, ist egal: Hauptsache, man macht es. Nirgendwo bunkern wir heute mehr Herrschaftswissen als in Bezug auf unsere gesicherten Onlinekonten. Gibt man das nicht in verständlicher Form weiter, wird Fort Knox daraus.
Das war’s schon, zumindest normalerweise.
Außer, man ist mit meiner Frau verheiratet: »Hast du eigentlich deine Playlist fertig?«, hat sie mich gerade wieder einmal gefragt.
Sie meint die Playlist für meine Trauerfeier, mit Musik, die ich da gern hören möchte. Damit die Sache etwas lebendiger wird als sonst üblich. Auch das ist ein guter Plan, mit dem man sich mal beschäftigen könnte: Abtreten mit Stil. Aber dazu ein andermal.