Piloten-Ausstand Iberia geht gerichtlich gegen Osterstreik vor
Streik auf dem Madrider Flughafen (Ende März): 30 Tage Ausstand bei Iberia
Foto: Pablo Blazquez Dominguez/ Getty ImagesMadrid - Die spanische Luftfahrtgesellschaft Iberia will einen Streik ihrer Piloten gerichtlich verbieten lassen. Dies sieht ein Klagegesuch vor, das das Unternehmen am Montag beim Nationalen Gerichtshof in Madrid einreichte.
Iberia stellte darin den Antrag, die in der Zeit von Ostermontag (9.4.) bis zum 20. Juli angekündigten Arbeitsniederlegungen für illegal zu erklären. Auch die Pilotenstreiks in den vergangenen Monaten sollten nachträglich als unrechtmäßig eingestuft werden.
Iberia will damit den Weg freimachen, Schadensersatzforderungen bei der Pilotengewerkschaft Sepla geltend zu machen. Die Piloten haben seit Dezember 2011 bereits an zwölf Tagen die Arbeit niedergelegt. Dabei war jeweils ein Drittel der geplanten Flüge gestrichen worden, und Iberia entstanden pro Streiktag Verluste von etwa drei Millionen Euro.
Die Gewerkschaft hatte die Piloten bis zum 20. Juli an insgesamt 30 Tagen zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Die Streiks richten sich gegen die Gründung der Billigfluggesellschaft Iberia Express, die am 25. März den Betrieb aufnahm. Die Gewerkschaft sieht darin einen Verstoß gegen die geltenden Tarifverträge. Iberia betrachtet einen Streik dagegen als unzulässig, weil die Neugründung nach Ansicht der Gesellschaft durch das Prinzip der unternehmerischen Freiheit gedeckt sei.
Für Ostermontag hatte Iberia wegen des Streiks 156 Flüge abgesagt. Die Fluggesellschaft werde alles tun, um die Umbuchung der betroffenen Passagiere oder die Rückzahlung der Flugtickets zu ermöglichen, teilte sie am Samstag mit. Unter anderem würden mehrere Flugverbindungen zwischen Madrid und Frankfurt, München und Berlin ausfallen.
Erst vergangenen Donnerstag hatte ein Generalstreik in Spanien für Behinderungen im Luftverkehr gesorgt.
Service: Welche Rechte Urlauber bei Streiks haben
Wegen des Iberia-Streiks in Spanien müssen Urlauber damit rechnen, dass Flüge ausfallen oder sich verspäten. Bei solchen Stornierungen muss eine Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Außerdem ist sie verpflichtet, gestrandete Passagiere bei längeren Verspätungen mit Essen und Getränken zu versorgen, sagt der Reiserechtler Paul Degott. Hier erfahren Sie, wie sich Betroffene verhalten sollten.
Wie informiere ich mich, ob mein Flug ausfällt oder verspätet ist?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Am besten informieren sich Passagiere schon zu Hause über die Hotlines und Webseiten der Unternehmen.
Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?
Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben bei längeren Verspätungen Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel übernehmen.
Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?
Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. "Wenn ein Ersatzflug erst am nächsten Morgen zu haben ist, wird man das in diesem Fall aber wohl hinnehmen müssen", sagt Degott. Schließlich bringe es wegen der Entfernung wenig, wenn Veranstalter Passagiere noch am gleichen Tag auf anderem Weg - etwa mit dem Bus - nach Spanien bringen. Das geht auch nicht schneller als ein Flug am nächsten Morgen.
In so einem Fall könnten Passagiere aber prüfen, ob nicht eine andere Airline früher einen freien Platz hat. Dann könnten sie darauf drängen, auf diese Verbindung umgebucht zu werden. Notfalls könnten Passagiere das Ticket auch selbst kaufen und es hinterher ihrer Airline in Rechnung stellen, erläutert Degott. Sie muss die Kosten als Schadensersatz begleichen, wenn die Wartezeit ansonsten unzumutbar lang ist. Um Streit zu vermeiden, nehmen Betroffene aber am besten vorab mit ihrer Airline Kontakt auf und das sprechen einen solchen Schritt ab.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Passagiere haben nach Ansicht von Degott durchaus Chancen auf eine Entschädigung, wenn wegen eines Streiks Flüge ausfallen. Sie müssten sich keineswegs mit dem Argument abspeisen lassen, dass ein Streik höhere Gewalt sei. Denn das beinhalte, dass ein Ereignis nicht vorhersehbar gewesen sei.
"Ein angekündigter Streik ist aber nie höhere Gewalt", sagt Degott. "Wenn die also sagen: Für Streik können wir nichts, das funktioniert nicht." Passagiere könnten daher einen finanziellen Ausgleich gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung verlangen, wenn ihr Flug wegen eines Streiks ausfällt. Das gelte auch, wenn sich der Flieger mehr als drei Stunden verspätet - das werde vor Gericht wie ein Flugausfall gewertet.