Expertentipps Für wen sich eine Auslandskrankenversicherung lohnt
Die Deutschen galten früher als »Reiseweltmeister«. Zwar haben uns unter anderem die Chinesen in Sachen Reiselust längst überholt, doch noch immer zieht es viele Deutsche in fremde Länder – insbesondere nach der Coronapandemie ist der Nachholbedarf groß.
Ob Städtetrips, Strandurlaube oder Fernreisen, fast immer stellt sich die Frage: Was passiert, wenn ich im Urlaub erkranke oder mich schwer verletze? Was, wenn sogar eine Operation notwendig ist? Muss ich vorab eine Auslandskrankenversicherung abschließen? Und was deckt diese ab? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Gilt meine deutsche Krankenversicherung auch im Ausland?
Ob ich im Ausland krankenversichert bin, hängt vor allem vom Aufenthaltsort ab. Innerhalb der Europäischen Union, in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in einigen wenigen anderen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen für die Versorgung im Krankheitsfall besteht, sind sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte krankenversichert. »Dort kann man sich von Vertragsärzten oder in einem Vertragskrankenhaus behandeln lassen«, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten (BdV).
Laut der Expertin wird die EU-Gesundheitskarte jedoch nicht von allen Kliniken akzeptiert. »In diesem Fall können Reisende die Behandlungskosten dann vor Ort bezahlen und die Rechnungsbelege bei ihrer Krankenkasse in Deutschland einreichen«, so Böhne. Erstattet werden jedoch maximal Kosten bis zu einer Höhe wie bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland. Sollte der oder die Reisende nicht krankenversichert sein, müssen die Kosten selbst getragen werden.
Wann benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?
Grundsätzlich empfiehlt Böhne jeder und jedem Reisenden unabhängig vom Reiseziel, eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) abzuschließen. »Allein schon wegen der Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland, den die Krankenkasse nie übernimmt und der sehr teuer sein kann. Zudem ist die Versicherung vergleichsweise günstig.«
Vor einer Reise ins außereuropäische Ausland ist es in jedem Fall dringend ratsam, sich mit einer ARKV abzusichern. »Sie übernimmt die Kosten für eine medizinische Heilbehandlung im Ausland, wenn die gesetzliche Krankenversicherung dies nicht leistet. Darüber hinaus erstattet sie unter anderem auch ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt sowie den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch den Rettungsdienst«, sagt Böhne.
Sollte die Person am Urlaubsort nicht gut genug versorgt werden können, zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Rücktransport. »Dieser kann abhängig von Reiseland und Gesundheitszustand im vier- bis fünfstelligen Eurobereich liegen«, so die Mitarbeiterin des BdV. Auch für Privatversicherte kann der Abschluss einer ARKV sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen werden.
Doch es gibt auch Ausnahmen beim Versicherungsschutz: Ausgenommen sind beispielsweise vorhersehbare Behandlungen wie Operationen, die schon vor Reiseantritt feststanden.
Was sollte eine Auslandskrankenversicherung absichern?
Wenn Reisende eine solche Versicherung abschließen, sollten sie darauf achten, dass der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Wichtig ist auch, dass eine Erkrankung, die sich schon vor Reiseantritt bemerkbar gemacht hat und sich während der Auslandsreise verschlechtert, mitversichert ist.
Hier finden Sie weitere Leistungen, die im Tarif enthalten sein sollten:
ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen
schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen, Reparaturen von Zahnersatz
ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
Krankenhausaufenthalt
Krankentransport zum nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus oder Notarzt
Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland
Wie kurzfristig kann ich eine Versicherung abschließen?
Die Koffer sind gepackt, der Weg zum Flughafen ist bereits angetreten, doch erst dann fällt Urlaubern und Urlauberinnen oft auf, dass sie vergessen haben, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. In dem Fall heißt es schnell sein: Noch am Abreisetag ist es online meist relativ unkompliziert möglich, sich abzusichern. Nach Reiseantritt können Sie in aller Regel keinen Schutz mehr buchen.
Brauche ich eine Zusatzversicherung für Fernreisen?
Ein Trip in den Himalaja, eine Rucksacktour durch Südostasien oder ein Tauchurlaub in Ägypten: In bestimmten Regionen der Welt lauern spezielle Gefahren. Müssen Reisende dafür zusätzlich abgesichert sein? Nein, in der Regel gelten die Tarife weltweit. »Ein wichtiger Aspekt ist allerdings die Dauer der Reise. Denn die Verträge sind nur für kürzere Auslandsreisen geeignet. Üblicherweise sechs bis zehn Wochen je Reise«, sagt Böhne. Wer länger unterwegs ist, benötigt einen speziellen Vertrag für Langzeitreisen.