Razzia beim Deutschen Eishockey-Bund - Ermittlungen gegen Ex-Chef Reindl - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Ermittlungen gegen Ex-Chef Reindl Razzia beim Deutschen Eishockey-Bund

Die Staatsanwaltschaft München hat beim Deutschen Eishockey-Bund durchsuchen lassen. Der Verdacht: Der frühere Präsident soll einen Sportvermarkter bevorzugt haben. Beide bestreiten das.
Franz Reindl
Franz Reindl

Franz Reindl

Foto: Peter Schatz / ActionPictures / IMAGO

Wenn es darum geht, wie das deutsche Eishockey gerade dasteht, könnte es sportlich kaum besser laufen: Die Deutschen spielten eine überragende Weltmeisterschaft, wurden Vizeweltmeister, der größte Erfolg bei einer WM seit 1953.

Für die Negativ-Schlagzeilen sorgen derzeit nicht die Sportler, sondern die Funktionäre.

Am Donnerstagmorgen rückten Ermittler im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I zu einer Razzia in die Geschäftsstelle des Deutschen Eishockey Bundes (DEB) ein. Zweieinhalb Stunden lang durchsuchten sie nach Informationen von SPIEGEL, »Augsburger Allgemeine« und Bayerischem Rundfunk die Räume des Verbandes in München.

Hintergrund sind laufende Ermittlungen gegen den früheren DEB-Präsidenten Franz Reindl wegen des Anfangsverdachts der Untreue, ausgelöst durch Berichte des SPIEGEL im Jahr 2021 und einer Strafanzeige, die der Chef des hessischen Eishockeyverbandes kurze Zeit später gestellt hatte.

Dabei geht es offenbar um den Verdacht, Reindl könnte in seiner Zeit als ehrenamtlicher DEB-Präsident, die im Mai 2022 auslief, dem langjährigen Sportvermarkter des Verbandes zu gute Konditionen gewährt haben. Dadurch sei der Verband geschädigt worden. Im Gegenzug, so die Annahme der Ermittler, soll der Vermarkter, die Schweizer Firma Infront, das Überleben einer DEB-Tochter mit abgesichert haben, bei der Reindl Geschäftsführer war und ein gutes Gehalt kassierte.

Durchsuchungen in München, Garmisch-Partenkirchen und Frankfurt

Durchsucht wurde nicht nur in München, beim Verband und seiner Tochterfirma, sondern auch bei Reindl zu Hause, wie die Staatsanwaltschaft München bestätigte. Außerdem tauchten die Fahnder in Frankfurt am Main bei Infront Germany auf, so ein Infront-Sprecher auf Anfrage. Dabei handelt es sich um die Deutschland-Filiale, über die der aktuelle Infront-Vertrag mit dem DEB läuft. Infront teilte mit, man kooperiere »vollumfänglichen mit den beteiligten Behörden«; das Verfahren richte sich aber nicht gegen die Firma oder einzelne Mitarbeiter. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft. Ermittelt werde allein gegen Reindl, nicht gegen Dritte; für Reindl gelte im Übrigen die Unschuldsvermutung. Reindl und Infront hatten bereits in der Vergangenheit jeden Verdacht auf ein strafwürdiges Verhalten strikt zurückgewiesen. Aktuell wollte sich Reindls Anwalt nicht äußern. Auch der DEB wollte die Vorwürfe gegen seinen Ex-Präsidenten heute nicht kommentieren. Infront bestritt dagegen erneut jeden Vorwurf im Zusammenhang mit den Werbedeals.

Die Razzia rückt erneut jene Verträge in den Fokus, mit denen der DEB seinem Partner Infront schon seit Jahren das Exklusivrecht einräumt, den Verband und die Nationalmannschaft zu vermarkten. Infront durfte demnach etwa die Banden bei Länderspielen an Sponsoren verkaufen. Dem Verband zahlte der Vermarkter dafür eine Garantiesumme, die allerdings über die Jahre kaum stieg, und beteiligte ihn zudem an Mehreinnahmen.

Mehr zum Thema

Für die Länderspielsaison 2014/2015 gab es laut Vertrag ein Fixum von 540.000 Euro, in den Jahren darauf 565.000 und 590.000 Euro, mit dem nächsten Dreijahresvertrag fiel die Summe aber zunächst wieder auf 550.000 Euro. Aktuell zahlt Infront dem DEB 625.000 Euro fest, nachdem die Summe über drei Jahre laut Vertrag bei 600.000 Euro verharrte.

Argwohn erregt neben der Geldseite auch ein sogenanntes Matching Offer Right. Damit sichert der DEB dem Sportvermarkter zu, bei der nächsten Ausschreibung des Vertrags in die Konditionen eines Mitbewerbers einsteigen zu können, der mehr bietet, und diesen damit auszustechen.

Infront sprach in der Vergangenheit von »branchenüblichen« und »marktgerechten Konditionen«; der Vertrag sei in manchen Punkten für den DEB sogar »sehr günstig«. Auch Reindl behauptete, stets »zum Wohle des Verbandes« und uneigennützig gehandelt zu haben.

Dass daran Zweifel aufkamen, hat vor allem mit der DEB Eishockey-Sportgesellschaft mbH zu tun, einer Tochterfirma, die aktuell allein dem DEB gehört, bis 2018 aber noch als Gemeinschaftsunternehmen von Infront und dem Verband geführt wurde. Ihr wichtigster Zweck: Weltmeisterschaften nach Deutschland zu holen, so wie es für die Turniere 2010 und 2017 gelungen ist – auch 2027 spielt der Weltverband den Champion in Deutschland aus.

Reindl versuchte, die DEB-Satzung zu ändern

In dieser Firma arbeitete Reindl bis 2020 als Geschäftsführer – ein Amt mit langer Vorgeschichte.

Schon 1994 war Reindl dort nämlich Geschäftsführer geworden. Gleichzeitig arbeitete er gegen Bezahlung beim Verband, mal als Generalsekretär, mal als Generalmanager der Nationalmannschaft. 2014 allerdings stieg er zum Präsidenten des DEB auf, ein Ehrenamt. Damit endete auch seine Zeit als Angestellter beim Verband, und er bezog nur noch als Geschäftsführer der Tochterfirma ein Gehalt.

2018 versuchte Reindl, die Satzung des DEB so ändern zu lassen, dass aus dem Ehrenamt des Präsidenten ein bezahltes Hauptamt wurde, scheiterte damit aber in der Mitgliederversammlung. Umso mehr war er deshalb offenbar auf seinen bezahlten Posten bei der Tochterfirma angewiesen, die allerdings immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten geriet und maßgeblich von der Unterstützung des Vermarkters Infront abhing. Das Problem: 2018 verkaufte Infront die Anteile an den DEB, und Reindls Geschäftsführer-Vertrag lief im selben Jahr aus.

Auch Zeugen wurden schon vernommen

Reindl konnte den Verband damals überzeugen, ihn für weitere zwei Jahre als bezahlten Manager in der Tochterfirma zu halten. Und im selben Jahr sicherte Infront die finanzielle Zukunft der Firma ab, indem der Vermarkter auf die Rückzahlung eines 300.000-Euro-Kredits verzichtete. Wiederum zwei Jahre später, 2020, gehörte Reindl zu den Mitunterzeichnern des nächsten Vier-Jahres-Werbevertrags zwischen dem Verband und der Infront.

Einen Interessenkonflikt bestritt Reindl gleichwohl in der Vergangenheit. So wie jetzt erneut Infront. Nicht nur, dass alle Verträge zwischen Infront und DEB in den DEB-Gremien »breit abgestützt« seien. »Die Vorwürfe eines Interessenkonflikts von Franz Reindl sowie der einer Übervorteilung des DEB« entbehre jeder Grundlage, ebenso der Vorwurf, es sei aufgrund einer »unbotmäßigen Beziehung zu Franz Reindl« zu einer Vorteilsannahme gekommen. Auch eine interne Untersuchung des DEB, durchgeführt durch eine Strafrechtskanzlei, sei zum Schluss gekommen, dass sich strafrechtliche Vorwürfe nicht bestätigt hätten. Daran, so Infront, änderten auch Hausdurchsuchungen nichts.

Für die Staatsanwaltschaft scheint der Fall dagegen zurzeit nicht so klar zu sein, wie es Reindl und Infront darstellen. Nachdem das Verfahren längere Zeit vor sich hinzudümpeln schien, hatten die Fahnder nach Informationen von SPIEGEL, »Augsburger Allgemeine« und Bayerischem Rundfunk bereits im Sommer die Ermittlungen intensiviert und mehrere aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des DEB als Zeugen vernommen. Besonders interessierten sich die Fahnder offenbar für alle Umstände der Geschäftsbeziehung zwischen DEB und Infront; auch jetzt soll Ihr Augenmerk auf Unterlagen und Kommunikation dazu gelegen haben.