DFB-Strafe gegen Guerrero Das einfache Urteil
Selten ist ein Urteil des DFB so einhellig begrüßt worden. Die gesammelte Fußball-Prominenz hatte sich schon im Vorfeld auf den Sünder Paolo Guerrero eingeschossen - von Uwe Seeler über Jürgen Klopp bis Matthias Sammer. Mit dem eindeutigen Tenor: Der Mann hat eine harte Strafe verdient. Nicht einmal der Hamburger SV selbst, Guerreros Verein, legt Einspruch gegen die am Dienstag ausgesprochene Acht-Spiele-Sperre ein, die der Peruaner für seinen Tritt gegen Stuttgarts Torwart Sven Ulreich kassiert hat. So weit, so klar.
Mit Guerrero trifft es jemanden, der es nach landläufiger Meinung nicht anders verdient hat. Der Profi, der dereinst einen HSV-Fan mit einer Wasserflasche beworfen hat. Der Großverdiener, der seine stolzen vier Millionen Euro Jahresgehalt viel zu selten auf dem Platz zurückzahlt. Der Spieler, der den HSV 2010 mit seiner Flugangst-Posse an den Rand der Lächerlichkeit brachte.
Guerrero ist so etwas wie der Bad Boy des HSV, und er hat sich diesen Ruf durch eigenes Zutun redlich erarbeitet. Aber er ist damit auch wie geschaffen für die Rolle des Sündenbocks. Er ist in jedem Fall der perfekte Spieler, um ein einfaches Exempel zu statuieren.
Der DFB hat sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt
Und genau das hat der DFB mit seinem harten Urteil getan. Guerrero wird dadurch noch lange nicht zum Opfer. Er ist Täter, daran besteht kein Zweifel. Sein Foul war dumm, hart an der Grenze zur Brutalität. Es war nach Spielstand und Spielsituation zudem vollständig unnötig, sofern es überhaupt Fouls geben sollte, die man als nötig bezeichnen kann. Dem Peruaner sind im Zweikampf mit Ulreich die Sicherungen durchgebrannt. Ein übles Frustfoul. Man muss nicht darüber reden, ob dafür Strafe angebracht ist oder nicht.
Worüber man allerdings reden kann, ist die Höhe. Die über den Peruaner verhängte Strafe ist die vierthöchste in der Geschichte der Bundesliga. Übertroffen nur von Aktionen wie denen von Friedhelm Konietzka und Uli Stein, die mit noch drastischeren Sanktionen belegt wurden. Stein hatte 1987 als HSV-Keeper Bayern-Stürmer Jürgen Wegmann im Supercup-Finale mit der Faust niedergestreckt. Konietzka war 1966 dem Schiedsrichter an die Gurgel gegangen: Er trat dem Unparteiischen vors Schienbein und schlug ihm die Trillerpfeife aus dem Mund. Im Vergleich zu solchen Vergehen fällt Guerreros Wadentritt in eine andere Kategorie.
Der DFB hat sich mit dem Strafmaß sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Er hat damit Maßstäbe gesetzt. Wenn künftig Profis mit absichtlichen Ellbogenchecks im Gesicht verletzt werden, wenn Spieler von hinten im Mittelkreis umgegrätscht werden, wenn mit den Stollen voran in den Zweikampf hineingegangen wird, eine Verletzung des Gegenspielers bewusst in Kauf nehmend - in all diesen Fällen werden künftig nicht nur die HSV-Fans noch genauer hinschauen, welches Strafmaß die DFB-Sportrichter in Frankfurt verkünden. Legt man die Messlatte des Guerrero-Urteils an, wird es künftig sehr viele Sperren über vier, sechs und auch acht Wochen geben müssen. Allein um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Vor zwei Wochen hat der Herthaner Andreas Ottl in der Partie beim VfB Stuttgart dem VfB-Profi Tamás Hajnal die Stollen von hinten in die Kniekehle gerammt. Im Mittelkreis und ohne jede Chance, an den Ball zu kommen. Das Foul unterschied sich in Sachen Brutalität und Dummheit nicht vehement von der Aktion Guerreros. Die Strafe des DFB-Sportgerichts: drei Spiele Sperre.