Doping Erfurter Sieg gegen Haching aberkannt
Frankfurt am Main - Tiganjs fahrlässiges Verhalten wird sein Verein aller Voraussicht nach mit dem Abstieg bezahlen. Die Analyse der A-Probe des slowenischen Nationalspielers im Anschluss an die Partie gegen Haching vom 6. April hatte geringe Mengen der verbotenen Substanz Fenoterol aufgewiesen. Auch die Untersuchung der B-Probe brachte einen positiven Befund. Tiganj wurde mit einer Sperre von zehn Wochen bestraft. Er hatte als Begründung für das Dopingvergehen erklärt, dass er seinem an Asthma leidenden sechsjährigen Sohn ein neues Spray vorführen wollte. Seine Frau Marina, die zur Sitzung des Sportgerichts als Zeugin geladen war, hatte den Ablauf bestätigt.
Während Tiganj für sein Vergehen die Minimalsperre erhielt, wurde Erfurt zur Höchststrafe verurteilt. RWE-Manager Stephan Beutel kündigte unmittelbar nach der Verhandlung den Gang vor das DFB-Bundesgericht an. Wäre das Urteil erst nach dieser Instanz rechtskräftig, würde der Abstieg aus der 2. Bundesliga möglicherweise erst nach dem letzten Spieltag geregelt werden - jenseits des Platzes.
"Erfurt ist durch dieses Urteil quasi abgestiegen", sagte RWE-Anwalt Joachim Rain, der in seinem Plädoyer die Hachinger Vereinsführung zum "Fairplay" aufgefordert und eine Wiederholung der Partie als Lösung des Problems gesehen hatte. "Damit wäre im Abstiegskampf die Fairness gewahrt", hatte Rain argumentiert.
Haching wäre so gut wie gerettet
Durch den noch nicht rechtskräftigen Punktabzug würde der finanziell stark angeschlagene Aufsteiger nach derzeitigem Stand mit nur noch 30 Zählern auf den vorletzten Tabellenplatz zurückfallen und hätte vier Punkte Rückstand auf einen Nichtabstiegsplatz. Der direkte Konkurrent aus Unterhaching hätte sich durch den Sieg am grünen Tisch den Klassenerhalt so gut wie gesichert (39 Punkte). Drei Spieltage stehen diese Saison noch an.
"Die Bedenken, dass der Spieler Tiganj durch Doping einen leistungssteigernden Vorteil erreichen wollte, sind durch die Aussagen seiner Frau und denen des Gutachters zerstreut worden", sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Horst Buchterkirche, "das Verhalten war fahrlässig, aber nicht vorsätzlich. Es liegt jedoch ein Dopingvergehen vor, und in der Folge muss die Spielwertung umgedreht werden."