Revision zurückgezogen Schumacher-Freispruch rechtskräftig
Der Prozess um den geständigen Dopingsünder Stefan Schumacher ist endgültig beendet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die eingelegte Revision gegen den Freispruch des Radprofis zurückgezogen - damit ist das Urteil rechtskräftig.
Radsportler Schumacher: Freispruch rechtskräftig
Foto: Marijan Murat/ dpa
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Hamburg - Der Freispruch des wegen Betrugs angeklagten Radprofis Stefan Schumacher ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe ihre zunächst eingelegte Revision bereits am 19. März zurückgenommen, teilte das Landgericht Stuttgart mit.
Dem geständigen Doping-Sünder Schumacher war vorgeworfen worden, seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben. Das Gericht begründete den Freispruch nach 19 Verhandlungstagen damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Holczer vom Doping Schumachers gewusst habe.
mib/dpa