Gesetzentwurf Steuerfreiheit für Kryptogewinne soll 2027 enden
Ein Gesetzentwurf sieht ab 2027 eine Besteuerung von Kryptogewinnen unabhängig von der Haltedauer vor
Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpaEinem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zufolge sollen Gewinne aus Kryptogeschäften von 2027 an ganz unabhängig von ihrer Haltedauer grundsätzlich versteuert werden müssen. Künftig sollen darauf 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen, teilte der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mit.
Allerdings: Für bereits bis 31. Dezember 2026 angeschaffte Token soll ein Bestandsschutz gelten. Werden solche nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist mit Gewinn veräußert, fällt auch künftig keine Steuer an.
Lückenlose Dokumentation wichtig
Der BVL rät Anlegerinnen und Anlegern, die mit Kryptowerten handeln, vor dem Hintergrund der geplanten Reform gesonderte Wallets für Alt- und Neubestände zu führen. Also eines für Kryptos, die vor dem Jahreswechsel angeschafft wurden, eines für Kryptos, die danach gekauft wurden. Außerdem sollten zu jedem Kauf Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten, Wallet-Transfers und Transaktionsketten lückenlos dokumentiert werden. Nur so lasse sich später nachvollziehen, welche steuerliche Behandlung für den jeweiligen Bestand gilt.
Können diese Informationen nicht beschafft werden, soll das Finanzamt die Hälfte der Einnahmen aus der Veräußerung als Bemessungsgrundlage zur Besteuerung heranziehen dürfen.