Haftpflichtversicherung: Warum Sie eine brauchen – und was Sie beachten müssen - DER SPIEGEL
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Expertentipps Warum Sie eine Haftpflichtversicherung brauchen

Der Name lässt es anders vermuten: Die private Haftpflicht zählt in Deutschland nicht zu den Pflichtversicherungen. Trotzdem sollten Sie eine haben. Eine Anleitung.
Fast jeder fünfte Deutsche hat keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen
Fast jeder fünfte Deutsche hat keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen

Fast jeder fünfte Deutsche hat keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen

Foto: Pattanaphong Khuankaew / iStockphoto / Getty Images

Meist reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit: Sie setzen sich auf die Brille eines Freundes, lassen versehentlich einen fremden Laptop fallen oder beschädigen beim Umzug den teuren Tisch eines Bekannten. Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, die Kosten des verursachten Schadens zu übernehmen. Wenn Sie zuvor eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, springt diese ein. Sie schützt Menschen davor, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten und kommt für die Kosten auf.

Dennoch hat fast jeder fünfte Deutsche einer Umfrage des Vergleichsportals Check24 zufolge  keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Abschluss nämlich nicht. Warum Sie trotzdem nicht auf eine Haftpflichtversicherung verzichten und worauf Sie beim Abschluss achten sollten, erfahren Sie hier.

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie soll die Versicherungsnehmer in allen Lebenslagen gegen Schäden absichern, die sie an fremdem Eigentum verursachen. Der Versicherungsschutz umfasst jedoch nicht nur Sach-, sondern auch Personen- und Vermögensschäden.

  • Sachschäden entstehen bei fremdem Eigentum. Die Versicherung kommt für die Reparatur oder Erstattung auf.

  • Personenschäden entstehen, wenn ein Mensch verletzt wird, beispielsweise bei einem Unfall. Die Versicherung übernimmt Behandlungskosten oder mögliche Schadensersatzforderungen (weitere Beispiele: Schmerzensgeld, Rentenzahlungen, Zusatzkosten für Pflegepersonal).

  • Vermögensschäden sind Schäden, die bei einem Dritten einen finanziellen Nachteil zur Folge haben. Ein finanzieller Verlust oder entgangener Gewinn.

»Die Privathaftpflicht wehrt aber auch Schadensersatzansprüche gegebenenfalls ab, die zu Unrecht erhoben werden«, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV). »Sie ist also zugleich auch eine Art Rechtsschutzversicherung.«

Eine Fa­mi­lien­haft­pflicht­ver­si­che­rung bietet zudem die Möglichkeit, die gesamte Familie in einem Vertrag abzusichern. Kinder gelten bis zu ihrem siebten Lebensjahr als nicht deliktsfähig und somit nicht haftbar. Sie sind meist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Ausbildung oder Studium über ihre Eltern mitversichert – sofern deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Was deckt eine Privathaftpflichtversicherung ab – und wann wird es knifflig?

Der Versicherer kommt für Schäden auf, die der Versicherte einem Dritten zugefügt hat. Hierzulande besteht eine gesetzliche Pflicht zur Haftung. In vielen Fällen ist die Lage eindeutig – doch längst nicht immer: »Ein Klassiker für umstrittene Schadensfälle können die sogenannten Mietsachschäden sein. Eine gute Haftpflichtversicherung erstattet auch Schäden, die ich in meiner Mietwohnung verursache«, sagt Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg. Entscheidend sei aber, was hierzu im Kleingedruckten steht. »Mancher Versicherer zahlt auch Schäden an der mir vom Vermieter überlassenen Einbauküche. Andere zahlen in einem solchen Fall hingegen nicht«, so der Experte.

Heikel wird es auch dann, wenn Schäden von deliktsunfähigen Personen wie Kindern unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn) oder Erwachsenen mit begrenzten geistigen Fähigkeiten verursacht werden. »Sie können für diese Schäden nicht verantwortlich gemacht werden, müssen haftungsrechtlich also nicht dafür einstehen«, sagt Expertin Frenz vom BdV. Tatsächlich können Versicherte aber auch für solche Fälle vorsorgen: »Das ist allerdings nur dann möglich, wenn der Vertrag auch Schäden durch deliktsunfähige Personen mit einschließt. Ein guter Versicherungsvertrag sieht dies vor«, so Frenz.

Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich keine eigenen Schäden ab. Auch der vorsätzlich herbeigeführte Schadensfall ist nicht versichert. »Wenn ich also absichtlich jemandem einen Schaden zufüge, habe ich keinen Versicherungsschutz«, sagt Biernoth.

Ebenfalls kommt die Privathaftpflicht eher nicht für Schäden auf, die Angehörige verursachen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. »Welche Leistungen versichert sind und welche nicht, steht immer in den Versicherungsbedingungen«, sagt Frenz.

Was passiert, wenn der Schadensverursacher nicht versichert ist?

Eine Person verschüttet versehentlich Cola über Ihr neues Smartphone, das Gerät ist daraufhin nicht mehr nutzbar. Doch der Schadensverursacher ist weder haftpflichtversichert noch kann er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. In einem solchen Fall bleiben Sie womöglich auf dem Schaden sitzen. Christian Biernoth empfiehlt deshalb die sogenannte Forderungsausfalldeckung, ein Zusatzbaustein in der Privathaftpflichtversicherung. »Mein Haftpflichtversicherer würde dann einspringen und mir den Schaden erstatten. Es lohnt sich also zu prüfen, ob meine Police diesen Baustein hat.«

Wie kann ich meine Versicherung erweitern?

Es ist möglich, den Verlust des eigenen Wohnungsschlüssels mitzuversichern. Sollte im Anschluss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden müssen, kann es für den Schadensverursacher kostspielig werden. »Es lohnt sich, die Police einmal in die Hand zu nehmen und zu prüfen, ob es nicht einen besseren Vertrag gibt. Das gilt besonders für alte Verträge, da bei diesen nicht alles versichert ist«, so Biernoth.

Früher haben Versicherer zudem sogenannte Gefälligkeitsschäden – beispielsweise verursacht von unentgeltlichen Umzugshelfern – oftmals ausgeschlossen. »Mittlerweile hat der BGH entschieden, dass eine Privathaftpflichtversicherung leisten muss, wenn der Schädiger gefälligkeitshalber gehandelt und dabei einen Schaden ausgelöst hat«, sagt Frenz.

Welche Deckungssumme wird empfohlen?

Obwohl die Privathaftpflichtversicherung teils große Schäden abdeckt, ist sie nicht sonderlich teuer. Gute Verträge gibt es bereits zwischen 50 und 100 Euro jährlich. Claudia Frenz vom BdV empfiehlt einen Vertragsabschluss explizit. »Schäden können massive finanzielle Auswirkungen haben, vor allem dann, wenn es sich um Personenschäden handelt, für die man möglicherweise lebenslange Rentenzahlungen leisten muss.« Die Deckungssumme sollte deshalb mindestens 15 Millionen Euro betragen – pauschal für Sach-, Personen, und Vermögensschäden.

Welche Art von Haftpflichtversicherung gibt es sonst noch?

In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Haftpflichtversicherungen. Neben der ausführlich beschriebenen Privathaftpflichtversicherung gibt es noch:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht ist ein Abschluss in Deutschland verpflichtend.

  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie soll Eigentümer von Haus und Grundstücken vor den finanziellen Folgen durch Schäden versichern, die von ihrer Immobilie beziehungsweise dem Grundstück ausgehen – zum Beispiel, wenn eine Streu- und Räumpflicht vernachlässigt wurde und Menschen dadurch verletzt wurden, die dann Schadensersatzansprüche stellen.

  • Die Tierhalterhaftpflichtversicherung: Für Schäden, die das eigene Haustier anrichtet, muss man selbst dann haften, wenn einen keine Schuld trifft. »In vielen Bundesländern besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss«, sagt Frenz.

  • Die Gewässerschaden- und Öltankhaftpflichtversicherung kann vor allem wichtig werden, wenn Heizöl ins Erdreich läuft und das Grundwasser verunreinigt. In diesem Fall drohen hohe Schäden, für die dann die Versicherung aufkommt.

  • Berufshaftpflichtversicherungen sichern individuelle Risiken von Berufsgruppen ab, etwa von Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern.

  • Die Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung können Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ergänzend in ihre Privathaftpflicht einschließen, um sich gegen Ansprüche ihres Dienstherrn abzusichern.

  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung soll Bauherren vor den Kosten schützen, die durch Sach- und Personalschäden auf und wegen der Baustelle entstehen.

  • Die Jagdhaftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen. So kann es passieren, dass ein Jäger während seiner Tätigkeit anderen Personen oder deren Besitz Schaden zufügt. Die Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

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