Expertentipps Für wen sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt
Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfiehlt es sich, einen Berater oder eine Beraterin zu konsultieren
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Streit innerhalb der Familie, mit dem Nachbarn oder dem Arbeitgeber: Manchmal führt kein Weg daran vorbei, juristische Schritte einzuleiten. Doch einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten, kann teuer sein. Auch deshalb schrecken viele Menschen vor einer Klage zurück.
In solchen Fällen soll die Rechtsschutzversicherung Abhilfe schaffen. Was genau deckt diese ab? Für wen ist sie sinnvoll? Und wie teuer ist sie? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.
Was genau ist eine Rechtsschutzversicherung?
In Deutschland zählt sie zu den beliebtesten Versicherungen: Laut des Statistikportals Statista gaben 54 Prozent aller Menschen über 14 Jahren an, in einem Haushalt zu leben, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Sie soll den Versicherten gegen mögliche Kosten absichern, die infolge eines juristischen Streits entstehen können. Die Police kann individuell gestaltet und der jeweiligen Lebenssituation des Versicherten angepasst werden. Es empfiehlt sich, einen Berater oder eine Beraterin vorab zu kontaktieren.
Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
»Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers. Das bedeutet, sie übernimmt in einem Rechtsschutzfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme verschiedene Kostenarten«, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten (BdV).
Dazu zählen laut der Expertin:
Anwaltskosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung
Gerichtskosten sowie Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden
Kosten der Gegenseite, sofern sie zu erstatten sind, beispielsweise die Kosten der gegnerischen Rechtsanwälte, wenn der Prozess verloren wurde
Kautionen zur Abwendung von Strafverfolgung im Ausland
Kosten außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren
Allerdings gibt es keine Rechtsschutzversicherung, die alle Lebensbereiche abdeckt. »Vielmehr deckt sie nur die explizit vereinbarten Leistungsarten ab«, sagt Böhne.
Dazu gehören beispielsweise:
Schadensersatz-Rechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz
Steuerrechtsschutz
Sozialrechtsschutz
Verwaltungsrechtsschutz
Strafrechtsschutz
Immobilienrechtsschutz
und Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Die Expertin vom BdV verweist darauf, dass unter anderem Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht zumeist nicht abgedeckt sind. Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen lediglich eine Erstberatung. »Typischerweise kann man in einer Rechtsschutzversicherung eine bestimmte Vertragsform nach seinem Bedarf abschließen«, sagt Böhne. Vertragsformen bündeln also mehrere Leistungsarten und ordnen diese einem versicherten Risikobereich und versicherten Personen zu (zum Beispiel Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz). Kombinationen der Vertragsformen sind üblich.
Für wen ist sie sinnvoll?
Rechtsschutzversicherungen zählen nicht zu den wichtigsten Versicherungen. »Erst wenn alle anderen wichtigen Risiken, beispielsweise Haftpflicht und Berufsunfähigkeit, abgesichert sind, kann über den Abschluss nachgedacht werden«, sagt Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dem Experten zufolge sind Rechtsschutzversicherungen keine »Rundum-Sorglos-Pakete«, da es viele Ausschlüsse und Einschränkungen gebe.
Auch für Böhne vom BdV zählt sie zu den eher verzichtbaren Versicherungen. »Sie kann jedoch für Personen sinnvoll sein, die sich gegen hohe potenzielle Streitwerte absichern möchten oder in Situationen, in denen der Ausgang eines Rechtsstreits unsicher ist, etwa aufgrund unklarer Beweislage«. Das ist vor allem dann der Fall, wenn:
hohe Streitwerte auf dem Spiel stehen und die Risiken eines Gerichtsverfahrens schwer abzuschätzen sind
vertragliche Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden müssen, die nicht durch eine andere Versicherung, wie zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung, abgedeckt sind
der Ausgang des Rechtsstreits insbesondere wegen der prozessualen Beweislastverteilung offen ist
Basierend auf dem Streitwert, der vom zuständigen Gericht festgesetzt wird, werden die Anwalts- und Gerichtskosten berechnet. »Klagt man beispielsweise gegen die Kündigung, ist ein Streitwert von drei Monatsgehältern üblich. Bei Klagen gegen die Kündigung eines Mietvertrags wird häufig ein Streitwert in Höhe der Jahresmiete festgesetzt, gleiches gilt bei einer Räumungsklage«, sagt Böhne. Handelt es sich um eine Sache, etwa einen Gebrauchtwagen, zählt der aktuelle Wert der betreffenden Sache. Was nun als hoher oder niedriger Wert verstanden wird, hängt natürlich immer von der individuellen wirtschaftlichen Situation ab.
Die Privathaftpflichtversicherung (mehr dazu lesen Sie hier) bietet schon eine grundlegende Absicherung, indem sie berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter reguliert und unberechtigte Ansprüche abwehrt. Sie schützt somit vor den finanziellen Folgen, wenn man unabsichtlich einen Schaden verursacht hat. Darüber hinaus kann eine zusätzlich abgeschlossene Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung die Kosten der Rechtsverfolgung übernehmen, wenn man selbst geschädigt wurde und der Schädiger nicht zahlen kann oder nicht versichert ist.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsschutz und Privatrechtsschutz?
Während die Rechtsschutzversicherung ein übergeordneter Begriff ist, der verschiedene Versicherungsbereiche abdeckt (darunter Berufs-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz), ist Privatrechtsschutz eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung, die sich auf den privaten Bereich des Versicherungsnehmers beschränkt.
Sie bietet Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die nicht mit einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen. »Das sind beispielsweise Streitigkeiten aus Kaufverträgen«, erklärt Verbraucherschützer Biernoth. »So würde der Rechtsschutzversicherer beispielsweise die Rechtsanwalts- und gegebenenfalls Gerichtskosten übernehmen, wenn ich eine Ware im Internet bestellt habe und diese mangelhaft ist, der Verkäufer sich aber weigert, Abhilfe zu schaffen.«
Der Privatrechtsschutz umfasst meist folgende Leistungsarten:
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Schadenersatzrechtsschutz
Steuer-, Sozialgerichts-, Strafrechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Wie teuer ist eine Rechtsschutzversicherung?
Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung variieren stark je nach Leistungsumfang und den gewählten Vertragsarten. »Für eine empfehlenswerte und günstige Rechtsschutzversicherung im Bereich Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz liegen die Jahresprämien etwa zwischen 130 und 230 Euro, bei einem Selbstbehalt pro Schadenfall von bis zu 1.500 Euro«, sagt Expertin Böhne. Laut dem Vergleichsportal Check24 gibt es einen Versicherungsschutz für die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr ab elf Euro im Monat. Derart günstige Versicherungen bieten allerdings häufig einen geringeren Versicherungsschutz.
Kann mein Versicherer den Vertrag kündigen, wenn ich zu oft klage?
Jahrelang passiert nichts, doch plötzlich sehen sich Versicherte innerhalb eines Jahres gleich mehrfach gezwungen, ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Doch tatsächlich sollten sie sich genau überlegen, wann sie vor Gericht ziehen.
»Denn ein Versicherer kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten auftreten«, sagt Böhne. Die Versicherungsgesellschaft hat stets das Recht, das Risiko neu zu bewerten und möglicherweise zu beenden, wenn sie dies als wirtschaftlich notwendig erachtet. Das könnte gleich doppelt schlecht für den Versicherten sein. »Eine solche Kündigung kann es schwer machen, eine neue Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Anbieter zu erhalten.«
Immerhin hat auch der Versicherte die Chance, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Erhöht sich die Prämie, kann er innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden sollte.