Reise-Versicherungen: Auf diesen Schutz sollten Sie im Urlaub nicht verzichten - DER SPIEGEL
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Expertentipps für Reisen Welche Versicherungen Sie für den Urlaub brauchen – und welche nicht

Haben Sie schon Ihren Urlaub gebucht? Je nachdem, was Sie planen, kann eine Versicherung sinnvoll sein. Doch nicht alles, was die Branche anbietet, lohnt sich auch.
Bahamas: Besonders vor einer großen Reise sollten Sie abgesichert sein
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Foto: Jakub Porzycki / NurPhoto / Getty Images

Deutschland zählt zu den reisefreudigsten Nationen der Welt. Im Jahr 2023 lag die Zahl der Reisenden laut der Plattform »Statista«  bei fast 55 Millionen. Doch damit Sie Ihren Urlaub sorglos gestalten können, sollten Sie abgesichert sein. Was können Sie im Falle einer Erkrankung tun? Wie handeln Sie, wenn Ihr Gepäck verloren geht? Und was passiert, wenn Sie Ihre Reise frühzeitig abbrechen müssen? Zahlreiche Versicherungen sollen in solchen Fällen helfen. Welche sind sinnvoll – und welche nicht? Der Überblick.

Welche Reiseversicherungen gibt es?

Auf kurzen oder langen Reisen können verschiedene Versicherungen Sinn ergeben. Auf dem Markt gibt es viele Angebote:

  • Die Auslandskrankenversicherung soll verhindern, dass Sie im Ausland für ärztliche Behandlungen selbst aufkommen müssen, beispielsweise in den USA, Asien oder Afrika. Im europäischen Ausland hängt es vom Aufenthaltsort ab. Innerhalb der Europäischen Union, in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in einigen wenigen anderen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen für die Versorgung im Krankheitsfall besteht, sind sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte krankenversichert (mehr dazu lesen Sie hier).

  • Die Reiserücktrittsversicherung. Wer eine solche Versicherung abgeschlossen hat und eine geplante Reise nicht antreten kann, darf auf eine Rückerstattung der angefallenen Kosten (zum Beispiel Flug und Hotel) hoffen. Beispielsweise im Falle einer unerwarteten schweren Erkrankung, eines Todesfalls in der Familie oder einer Schwangerschaft.

  • Die Reiseabbruchversicherung ist oft Teil der Reiserücktrittsversicherung und hilft Reisenden, wenn sie während des Urlaubs erkranken und vorzeitig abbrechen müssen.

  • Die Reisegepäckversicherung soll helfen, wenn das Reisegepäck verloren geht.

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Welche Reiseversicherung lohnt sich?

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für gesetzlich Krankenversicherte auch innerhalb der EU unerlässlich. »Sie übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland und zumindest für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Jene Leistungen also, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden«, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten (BdV). Doch auch für die in Deutschland lebenden 8,7 Millionen Privatversicherten  kann ein Abschluss Sinn ergeben. Insbesondere dann, wenn ihre normale Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernimmt.

Welche Versicherungen sind verzichtbar?

Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherungen sind laut Experten grundsätzlich ungeeignete Versicherungen. »Sie bieten oft nur lückenhaften Schutz. Außerdem ist das Reisegepäck gegen bestimmte Gefahren über die Hausratversicherung mitversichert«, so Böhne. Auch Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale rät von den Policen ab: »Ein existenzbedrohendes Risiko wird damit nicht abgesichert. Zwar ist es ärgerlich, wenn man aufgrund einer Krankheit eine Reise nicht antreten kann und auf den Reisekosten sitzen bleibt. Das treibt einen aber nicht in den Ruin.«

Generell sollten Verbraucher vor dem Abschluss einer Auslandsreise immer prüfen, ob bereits bestehende Versicherungen, beispielsweise Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen , Schutz im Ausland bieten.

Sollten bei Reisenden ernste gesundheitliche Risiken bestehen, können Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung in Betracht gezogen werden. Doch selbst dann ist Vorsicht geboten, weil die Reiserücktrittsversicherung die vom Reiseanbieter verlangte Entschädigung nur dann erstattet, wenn der Versicherte »unerwartet schwer« erkrankt. »Üblicherweise ist aber nicht eindeutig bestimmbar, wann eine Erkrankung unerwartet schwer ist. Denn der Versicherer stellt im Versicherungsantrag keine Risikofragen«, sagt Böhne. Erst im Leistungsfall werde geprüft, ob die Erkrankung, die zum Rücktritt oder Abbruch geführt hat, schwer und unvorhersehbar war. Bestenfalls ist der Versicherungsschutz also fraglich – schlechtestenfalls nutzlos. Sinnvoll könnte eine Reiserücktrittsversicherung zudem sein, wenn der geplante Urlaub sehr teuer ist.

Was muss ich beachten, wenn ich mit Kindern reise?

Die Auslandsreisekrankenversicherung sollte immer für die gesamte Familie gelten. Viele Versicherer bieten deshalb günstige Familientarife an. »Vorab sollte geprüft werden, ob der Versicherer ein Höchstalter für die Mitversicherung von Kindern vorsieht«, sagt Biernoth.

Versicherung individuell buchen – oder im Paket mit der Reise?

Oft reicht es aus, einen Haken zu setzen: Wenn Reisende nach passenden Flügen suchen, können Sie gleichzeitig einen Versicherungsschutz dazubuchen. Das spart Zeit, ist aber nicht empfehlenswert: »Von Kombiprodukten raten wir ab, da sie im Vergleich zu einzelnen Verträgen vergleichsweise teuer sind und nicht die besten Leistungen enthalten«, sagt Böhne vom BdV.

Auch die Verbraucherzentrale ist skeptisch: »Auf den Reiseportalen habe ich keine Auswahl zwischen mehreren Anbietern«, sagt Experte Biernoth. »Besser ist es, einzelne Anbieter untereinander zu vergleichen.«

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Eine Woche vor Ihrem geplanten Skiurlaub ziehen Sie sich eine schwere Verletzung zu. Doch bislang hatten Sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Dafür wäre es in diesem Fall dann auch zu spät. »Denn für die Reiserücktritts- und abbruchversicherung muss ein Abschluss oftmals entweder zusammen mit der Buchung oder spätestens einen Monat vor Antritt der Reise erfolgen«, sagt Böhne. Anders sieht es bei der Auslandsreisekrankenversicherung aus, die auch kurzfristig abgeschlossen werden kann.

Und sonst?

Wie immer ist es vor dem Abschluss einer Versicherung wichtig, das Kleingedruckte zu lesen, um zu wissen, was Sie im Ernstfall beachten sollten. »So muss bei der Reiserücktrittsversicherung im Krankheitsfalle die Reise gegebenenfalls unverzüglich storniert werden. Viele Versicherer bieten hierfür eine Stornoberatung an, die vorab in Anspruch genommen werden sollte«, sagt Verbraucherschützer Biernoth.