Reisen in Krisenzeiten: Wie retten Sie Ihren Urlaub? - DER SPIEGEL
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Hermann-Josef Tenhagen

Krisen und Unsicherheiten So retten Sie Ihren Urlaub in diesem Jahr

Hermann-Josef Tenhagen
Eine Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen
Kriege, Kerosinmangel und große Unsicherheiten: 2026 steht bisher unter schlechten Vorzeichen für Urlauber. Was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre Reise planen.
Familie am Flughafen München: Fluglinien ändern andauernd ihre Preise, um den maximalen Gewinn herauszuholen
Familie am Flughafen München: Fluglinien ändern andauernd ihre Preise, um den maximalen Gewinn herauszuholen

Familie am Flughafen München: Fluglinien ändern andauernd ihre Preise, um den maximalen Gewinn herauszuholen

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Matthias Balk / picture alliance / dpa

2026 könnte als das Jahr der Flugangst in die Geschichte eingehen. Nicht der Angst vor dem Fliegen, sondern der Angst um das Fliegen, angesichts steigender Preise und drohenden Kerosinmangels. Wie Sie Angst und hohe Kosten vermeiden, zeige ich Ihnen.

Neben all den Konflikten und Krisen, die sich aktuell auf die Preise auswirken, streiten sich zu allem Überfluss derzeit noch die Piloten und Flugbegleiter mit ihrem Arbeitgeber Lufthansa in einem Tarifkonflikt. Tausende Flüge fielen als Folge durch Streiks allein im April aus, Hunderttausende Passagiere mussten sich Alternativen suchen oder zu Hause bleiben. Auch das macht das Fliegen weiter unattraktiv.

Zum Autor

Hermann-Josef Tenhagen, Jahrgang 1963, ist Chefredakteur von »Finanztip« und Geschäftsführer der Finanztip Verbraucherinformation GmbH. Der Geldratgeber ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. »Finanztip«  refinanziert sich über sogenannte Affiliate-Links, nach deren Anklicken »Finanztip« bei entsprechenden Vertragsabschlüssen des Kunden, etwa nach Nutzung eines Vergleichsrechners, Provisionen erhält. Mehr dazu hier .

Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift »Finanztest« geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der »taz«. Dort war er jahrelang ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Auf SPIEGEL.de schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.

Abhilfe gegen Diktatoren wie Wladimir Putin oder gegen Kriegsherren wie Donald Trump, Benjamin Netanyahu und die mörderischen Mullahs in Teheran kann ich als Verbraucherkolumnist nicht anbieten. Auch gegen streikende Piloten und sture Konzernvorstände ist Verbraucherschutz erst mal machtlos.

Schutz durch Informationen

Mit Informationen kann ich aber an mancher Stelle Abhilfe leisten. Bei steigenden Flugpreisen hilft die Frage vorab, ob der Flug tatsächlich notwendig ist. Vermiedene Flugkilometer sparen wie vermiedene Autokilometer in Krisenzeiten eine Menge Geld und nützen auch dem Klima. Auch die Internationale Energieagentur (IEA) mit ihrem weltweiten Überblick drängt darauf, solche Flüge wenigstens 2026 zu überdenken. Gerade auf Strecken innerhalb Deutschlands und Europas bietet sich die Bahn trotz aller bekannten Schwächen als Alternative an.

Ist der Flug unabwendbar, helfen beim Vergleich von Flugpreisen Flugsuchmaschinen wie Kayak, Swoodoo oder Google Flights. Dort können Sie tatsächlich wie bei einer Tank-App in Echtzeit Flugpreise vergleichen. Das ist auch notwendig, weil Fluglinien inzwischen andauernd ihre Preise ändern, um den maximalen Gewinn herauszuholen.

Solche Flugsuchmaschinen führen Sie bei der Suche nach den günstigsten Preisen oft direkt zu den Fluglinien – nicht zu Flugportalen wie Opodo oder Weg.de. Diese kaufen bei den Airlines Flüge en gros, kombinieren sie gewinnbringend und verkaufen sie an Fluggäste weiter.

Schutz durch Verbraucherrechte

Außerdem empfehle ich Ihnen das konsequente Nutzen Ihrer Verbraucherrechte. Da ist Europa vorn. Wenn Flüge wie aktuell bei der Lufthansa wegen des Streiks der Mitarbeiter gestrichen werden, haben die Kunden nicht nur den Anspruch auf einen alternativen Transport, den die Fluglinie bezahlt. Sie haben auch einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline Sie nicht mindestens zwei Wochen vor planmäßigem Abflug über die Annullierung unterrichtet hat.

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Bei Flügen bis 1500 Kilometer Entfernung beträgt die Entschädigung 250 Euro. Ausgefallene Flüge bis zu 3500 Kilometern bringen 400 Euro ein und Langstreckenflüge in die USA oder nach Fernost sogar 600 Euro. Jedenfalls, wenn der Flug in der EU startet oder mit einer europäischen Airline in der EU landen sollte.

Bislang rücken Fluggesellschaften anders als die Bahn bei Verspätungen und Ausfällen nicht automatisch Formulare heraus, mit denen man Entschädigung beantragen kann. Finanztip hat einen kleinen Rechner und einen Musterbrief entworfen. Beide können Sie im ersten Schritt nutzen. Werden Sie hingehalten, können Sie Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr einlegen. Oder Sie können einen der von Finanztip empfohlenen sieben Dienstleister nutzen, die für Sie das Geld eintreiben und dabei einen Teil der Entschädigung behalten. 260.000-mal haben diese Rechtsdienstleister vor Gericht und außergerichtlich im vergangenen Jahr Geld für Fluggäste eingetrieben.

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen, zuständig für den Hauptstadtflughafen BER, beschäftigt 30 Richter in Vollzeit, um in 20.000 Fällen im Jahr Kunden bei renitenten Fluglinien zu ihrem Recht zu verhelfen. Bundesweit gab es nach Angaben des Deutschen Richterbundes 2025 rund 121.000 solcher Verfahren.

Privilegien der Fluglinien

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter sind als Verkäufer nach wie vor privilegiert. Beim Kleingedruckten hat die EU den hiesigen Pauschalreiseveranstaltern wie TUI, DERTOUR oder Alltours nur vorsichtig Zügel angelegt. Preise für schon gekaufte Reisen dürfen – AGB hin oder her – um maximal acht Prozent steigen, erst dann hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Ihr Stromanbieter zum Beispiel kann überhaupt nicht an den Preisen schrauben, ohne ein Sonderkündigungsrecht für Sie als Kunden zu ermöglichen.

Das Risiko der Preiserhöhung ist das eine. Das wirklich große Risiko der Fluggäste in diesem Jahr ist aber die mögliche Pleite ihrer Ferienfluglinie. Die Branche ist es gewohnt, schon früh von den Fluggästen das Geld für ein Ticket zu bekommen, das erst viel später abgeflogen wird.

Sind Sie als Pauschalreisender unterwegs, muss der Veranstalter immerhin eine Art Versicherung abschließen, die dafür sorgt, dass Sie Ihr Geld im Falle einer Pleite des Reiseveranstalters zurückbekommen. Das Formular heißt Reisesicherungsschein. Die ursprüngliche Versicherungslösung reichte allerdings nicht aus. Hier hat die Politik aus den Pleiten der Tourismusriesen Thomas Cook 2019 und FTI 2024 mit einem Reisesicherungsfonds gelernt und nachgebessert.

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Anders bei reinen Flugreisen. Hier tragen Sie als Kunde das Risiko, dass die Fluglinie womöglich an den steigenden Kerosinkosten zugrunde geht. Die großen europäischen Fluggesellschaften haben sich immerhin zu 80 Prozent gegen Preissprünge geschützt, manche kleinere aber nicht so weit. Und von den US-Fluggesellschaften heißt es, sie hätten gar keine Absicherung gegen explodierende Kerosinpreise.

Vor knapp zehn Jahren, bei der Pleite von Air Berlin, waren falsche Entscheidungen der Fluglinie bei steigenden Kerosinkosten zweimal hintereinander – 2009 und 2016 – ein wesentlicher Faktor. Am Schluss fehlten einige Hundert Millionen Euro in der Kasse. Eine Million Fluggäste wurden zu Gläubigern der pleitegegangenen Fluggesellschaft – und sahen das meiste von ihrem Geld nie wieder. Und die europäische Politik hat angesichts der ganzen staatlich unterstützten Fluggesellschaften noch immer keine Vorkehrungen dagegen getroffen. Seit Jahren schimpfen EU-Parlamentarier und Verbraucherschützer darüber.

Das Problem ist auch den Abgeordneten des Bundestages gut bekannt. Schon 2019 hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten für die Abgeordneten die Regelungslücke beim Kauf von Flugtickets beklagt. Bislang haben die Regierungen allerdings lieber die Fluggesellschaften als die Verbraucher geschützt.

Was können Sie tun?

Prüfen Sie Ihre Urlaubspläne! Ist die Flugreise in diesem Sommer tatsächlich unabwendbar oder eher ein Risiko, das Ihnen 2026 den Urlaub vermiesen könnte?

Variieren Sie daher entweder das Reiseziel oder das Verkehrsmittel. Wenn das Ziel in Zentraleuropa liegt, erreichen Sie es vielleicht auch mit dem Zug oder mit dem Auto. Die Angebote der Bahn sind häufig gar nicht so schlecht. Jugendliche bis 14 Jahre reisen kostenlos mit. Und pünktlicher als die Flieger ist sogar das Reisen mit der Deutschen Bahn, wie die Statistiken der EU zeigen.

Abenteuerreisen mit Interrail sind nicht nur für junge Leute besonders günstig, sondern auch für Senioren. Und bei Interrail ist man schon ab 60 Senior. Ich hab’s ausprobiert: in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Italien, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Tschechien und Polen.

Nächste Option: Machen Sie aus Ihrer Reise eine Pauschalreise!

Wenn Sie gemeinsam mit dem Flug auch gleich das Hotel oder den Mietwagen über eine Reiseplattform oder ein Reisebüro bestellen, kann Ihre Reise rein rechtlich zur Pauschalreise werden. Und das finanzielle Risiko einer Pleite der Fluggesellschaft wird durch einen Reisesicherungsfonds als Insolvenzschutz abgefedert.

Was kann die Politik tun?

Konzernbosse klagen immer über mangelnde Planbarkeit, weil die Regierenden einmal in die eine Richtung ziehen und dann wieder in die andere. Das ist auch Teil von Demokratie, schließlich wählen wir manchmal die eine Richtung und manchmal die andere.

Aber bei der Frage, wann Dienstleistungen bezahlt werden sollten, geht der Flug seit Jahrzehnten nur in die eine Richtung. Dann, wenn sie geleistet werden! Nicht weit vorher. Fast jeder Hotelier bietet Ihnen heute auch ein spätes kostenloses Storno an und Bezahlung erst vor Ort.

Liebe Regierende, liebe Abgeordnete im Bundestag und im Europäischen Parlament: Vielleicht schadet es nicht, wenn Sie auch für Fluggesellschaften solche Regeln einführen, dass der Preis des Fluges erst zum Flug fällig wird und Stornokosten erst anfallen, wenn wirklich kurzfristig storniert wird.

PS: Wenn Sie den Flug stornieren und die Fluggesellschaft findet noch einen anderen Passagier zum gleichen Preis, haben Sie an sich das Recht auf Geld zurück. Sie bekommen auf jeden Fall Gebühren und Steuern zurück, die oft einen großen Teil des Ticketpreises ausmachen. Schon einmal ausprobiert? Erfolgreich? Auch hier würde mehr Rechtstreue der Fluggesellschaften helfen.