Berliner Pläne gegen hohe Großstadtmieten Studie hält Enteignung von Wohnungskonzernen als Ergänzung für sinnvoll
Blick auf Wohnhäuser in Berlin-Kreuzberg
Foto:Sebastian Gollnow / dpa
Forscher der gewerkschaftsnahen Hans-Boeckler-Stiftung haben untersucht, wie die diskutierte Vergesellschaftung von Wohnraum in Berlin umgesetzt werden könnte. Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen würde ohne zusätzlichen Neubau zwar nicht behoben, schreiben die Studienautoren, dennoch könne die Enteignung »als ergänzendes Element sinnvoll sein, um das Bezahlbarkeitsproblem von Mieten zu vermindern«, heißt es zu der Studie von Boeckler-Forscher Sebastian Dullien, den Mannheimer Ökonomen Patrick Kaczmarczyk und Tom Krebs sowie Achim Truger von der Uni Duisburg-Essen.
Bereits 2021 hatten sich die Berlinerinnen und Berliner in einem Volksentscheid mehrheitlich für die Enteignung großer Immobilienkonzerne ausgesprochen. Nach dem Wahlsieg der Linken bei der Abgeordnetenhauswahl sind diese Pläne ein Stück wahrscheinlicher geworden. Zur Frage, wie solch eine Enteignung überhaupt umgesetzt werden könnte, skizzierten die Forscher nun drei verschiedene Möglichkeiten:
Übernahme durch eine neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts,
Übernahme durch die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU),
Integration der sechs Wohnungsunternehmen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, wobei die sechs Unternehmen dann die Wohnungen übernehmen.
Die Forscher präferieren dabei die Übernahme durch die sechs bestehenden landeseigenen Wohnungsunternehmen. Sie sei am besten geeignet, um rechtliche, finanzielle und organisatorische Gefahren kleinzuhalten. Die Unternehmen bewirtschafteten bereits Hunderttausende Wohnungen, sodass auf bestehende Strukturen aufgebaut werden könne. Indem auf die bestehenden Unternehmen zurückgegriffen werde, sei das Risiko deutlich kleiner, dass »Ausgaben und Verschuldung der Wohnungsbauunternehmen zum Sektor Staat gerechnet werden«.
Anders sei dies bei einer neu zu errichtenden Anstalt öffentlichen Rechts. Diese machte eine neue und vergleichsweise komplexe Organisation nötig und könnte, so die Forscher, mit ihrer Verschuldung auch den Regeln des Statistikamts Eurostat dem Staatssektor zugerechnet werden. Dies hätte zur Folge, »dass die für den Wohnungskauf unvermeidliche Verschuldung dem Schuldenstand der Bundesrepublik zugerechnet werden könnte«, heißt es. »Im Extremfall könnte das dazu führen, dass Deutschland die europäischen Fiskalregeln verletzt.«
Eine Vergesellschaftung von Wohnungen könnte nach Ansicht der Forscher auch wirtschaftlich und fiskalisch tragbar sein. Sollten 210.000 Wohnungen in Berlin in Gemeineigentum übertragen werden, wären dafür ihnen zufolge etwa 13,5 Milliarden Euro an Entschädigung fällig – das sei womöglich gar ohne Kürzungen im Berliner Landeshaushalt umsetzbar, argumentieren sie. Andere Schätzungen gehen allerdings von deutlich höheren Entschädigungssummen aus, die fällig wären.
Lesen Sie hier mehr zum Thema: Wie die Linke jetzt eine Vergesellschaftung umsetzen könnte .
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