Rückendeckung vom EuGH EZB darf Staatsanleihen kaufen
Europäischer Gerichtshof: Staatsanleihen-Kaufprogramm rechtmäßig
Foto: Thomas Frey/ dpaLuxemburg - Rückendeckung für die Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB): Die Notenbank darf nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Ein entsprechendes Programm der Notenbank sei rechtmäßig, schrieb der einflussreiche Generalanwalt Pedro Cruz Villalón am Mittwoch in seinem Gutachten (Rechtssache C-62/14).
Damit bestätigte der Generalanwalt die bisherige Krisenpolitik der EZB. Konkret ging es um einen Beschluss der Notenbank vom September 2012. Die EZB hatte damals angekündigt, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. So wollte sie dafür sorgen, dass die Zinsen, die diese Staaten für ihre Anleihen zahlen müssen, sinken und die Länder zahlungsfähig bleiben. In der Praxis hat die EZB dieses OMT-Programm nie genutzt - allein die Ankündigung reichte aber aus, um die damals akute Eurokrise erheblich zu mildern. "Eigentlich war das OMT-Programm ein großer Bluff", sagt Henrik Enderlein, Professor an der Hertie School of Governance.
Kritiker sehen in dem Anleihekaufprogramm allerdings eine unerlaubte Staatsfinanzierung. Auch das Bundesverfassungsgericht war im Februar 2014 zu dem Schluss gekommen, die EZB habe mit dem OMT-Beschluss ihre Kompetenzen überschritten. Die Richter in Karlsruhe gaben das Thema deshalb zur Klärung an den EuGH. Ein Urteil wird im Herbst erwartet, das Gutachten gilt aber als Vorentscheidung. Danach muss allerdings auch das deutsche Gericht noch sein Urteil fällen.
Der Generalanwalt hält das EZB-Programm grundsätzlich für erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne. Die Notenbank gehe damit kein Risiko ein, insolvent zu gehen. Bei ihrer Geldpolitik solle sie "über ein weites Ermessen verfügen". Gerichte dürften sie nur "mit einem erheblichen Maß an Zurückhaltung" kontrollieren, da ihnen die Erfahrung auf diesem Gebiet fehle.
Allerdings stellte Cruz Villalón einige Bedingungen auf, die die EZB einhalten muss, falls sie das Programm jemals anwenden sollte:
- Kauft die EZB Staatsanleihen eines Krisenstaats auf, muss sie sich aus den Rettungsprogrammen für diesen Staat heraushalten. Bisher ist die EZB in Ländern wie Griechenland Teil der sogenannten Troika aus EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds, die für die Überwachung der Reformauflagen zuständig ist. Direkt an den Finanzierungsprogrammen beteiligt ist sie aber nicht.
- Die EZB muss etwaige Anleihekäufe gut begründen - und zwar besser, als sie es bisher in ihrer Ankündigung vom September 2012 getan hat.
- Die Notenbank muss bei den Ankäufen so vorsichtig vorgehen, dass sich weiterhin ein Marktpreis für die Papiere bilden kann.
Der Europäische Gerichtshof folgt in der Regel den Anträgen des Generalanwalts und weicht nur selten davon ab. Sollte das auch in diesem Fall so bleiben, geht das Verfahren zurück an das Bundesverfassungsgericht, das dann sein Urteil fällen muss. Kritiker des Programms, wie der deutsche Wirtschaftsweise Lars Feld, gehen davon aus, dass das deutsche Gericht das OMT dann doch noch kippen könnte. "Das dürfte zu wenig sein, um Karlsruhe daran zu hindern, die Verfassungswidrigkeit des Programms festzustellen", sagte der Leiter des Freiburger Walter Eucken Instituts SPIEGEL ONLINE.
Unterstützer des EZB-Kurses sehen in dem Gutachten des Generalanwalts dagegen eine Vorentscheidung, die auch einen deutlich aktuelleren Fall betrifft. Derzeit diskutiert die EZB nämlich darüber, ob sie in ihrer nächsten Sitzung am 22. Januar ein neues Anleihekaufprogramm beschließt - diesmal allerdings nicht zur Stützung bestimmter Staaten, sondern als Kampf gegen die Deflation. Dabei dürften die rechtlichen Hürden niedriger sein als beim OMT-Programm, meint Wirtschaftsprofessor Enderlein. "Es gibt nun keinen Grund mehr, an der Rechtmäßigkeit von Anleihekäufen zu zweifeln."