Kauf von Steuerhinterzieher-CD Schweiz ermittelt gegen deutsche Fahnder
Schweizer Flagge: Staatsanwälte ermitteln gegen deutsche Steuerfahnder
Foto: ARND WIEGMANN/ REUTERSSo bald sollten drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen nicht mehr zum Skiurlaub in die Schweiz fahren: Bei einer Einreise riskieren sie eine Verhaftung, berichtet die "Bild am Sonntag ". Schweizer Behörden haben laut dem Zeitungsbericht Haftbefehle gegen drei Ermittler erwirkt, die im Jahr 2010 am Kauf einer CD-Rom mit Informationen über gut 1100 mutmaßliche Steuerhinterzieher beteiligt waren.
Das nordrhein-westfälische Finanzministerium bestätigt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE die Ermittlungen in der Schweiz gegen drei Beamte. Vorgeworfen wird ihnen ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis und "Beihilfe zur nachrichtlichen Wirtschaftsspionage". Das geht aus Schreiben von Schweizer Bundesbehörden hervor, die in Düsseldorf eingegangen sind. Die Schweizer Ermittler ersuchen deutsche Kollegen um Rechtshilfe. Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels waren die Schweizer Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Justiz nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Schweizer Haftbefehle in Deutschland eine Folge haben. Dem Europäischen Auslieferungsabkommen zufolge wird nur wegen Handlungen ausgeliefert, auf die in beiden Staaten mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe drohen.
Die Ermittlungen in der Schweiz richten sich gegen Fahnder, die beim Kauf einer CD-Rom mit Datensätzen zu gut 1100 Kunden der Schweizer Großbank Credit Suisse im Februar 2010 beteiligt waren. Nordrhein-Westfalen bezahlte einem Informanten Anfang 2010 2,5 Millionen für die Datensätze. Die CD-Rom soll Informationen über 1,34 Milliarden Euro an unversteuertem Vermögen enthalten haben. Infolge der Berichte über den Ankauf der CD-Rom zeigten sich zahlreiche Steuerhinterzieher selbst an, um niedrigere Strafen zu erreichen.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stützte sich auch auf Informationen von diesem Datenträger, als sie gegen Mitarbeiter der Credit Suisse wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelte. Das Verfahren gegen die Credit Suisse wurde im Herbst 2011 gegen eine Zahlung von 150 Millionen Euro eingestellt.
SPD-Politiker kritisieren Schweiz wegen Ermittlungen
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hannelore Kraft (SPD) ist empört über die Schweizer Ermittler. Der "Bild am Sonntag" sagte sie: "Für mich ist das ein ungeheuerlicher Vorgang. Wir verwahren uns als Land Nordrhein-Westfalen davor, dass unsere Mitarbeiter in ein kriminelles Licht gerückt werden." Ähnlich äußerte sich der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel am Samstag beim SPD-Landesparteitag in Düsseldorf: "Wer sein Geld am Finanzamt vorbei in die Schweiz schickt, handelt nicht nur asozial, sondern ist Straftäter in Deutschland."
Der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber verteidigte die Haftbefehle. Er sagte dem Radiosender DRS , es bestehe der konkrete Verdacht, dass in Deutschland "klare Aufträge zum Ausspionieren von Informationen der Credit Suisse" gegeben wurden.
Schäuble hat Verständnis für Haftbefehle
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hält die Ausstellung von Haftbefehlen der Schweiz gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen für nachvollziehbar. "Die Schweiz hat ihr Strafrecht, und in der Schweiz ist die Verletzung des Bankgeheimnisses mit Strafe bedroht", sagte er nach einem Treffen mit EU-Ressortkollegen am Samstag in Kopenhagen. Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz sei durch die Haftbefehle "gar nicht" betroffen.
Schäuble wies darauf hin, dass sich bei der Verabschiedung des Abkommens derartige Vorfälle vermeiden ließen. Denn darin werde geregelt, dass die Schweiz Deutsche nicht mehr wegen des Ankaufs von Datensammlungen strafrechtlich verfolge.