Haftstrafe für Ex-Arcandor-Chef Middelhoff geht in Revision
Middelhoff am Tag der Verurteilung: Bundesgerichtshof prüft Rechtsfehler im Fall
Foto: Rolf Vennenbernd/ dpaEssen/Köln - Thomas Middelhoff will seine Verurteilung vor dem Essener Landgericht nicht akzeptieren. Der frühere Arcandor-Chef hat Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil wegen Untreue und Steuerhinterziehung eingelegt. Dies bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Essen. Der Fall geht damit an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das oberste Gericht in Deutschland wird nun den Prozess auf Rechtsfehler überprüfen.
Wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung in drei Fällen war der ehemals einflussreiche Manager am vergangenen Freitag zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Chef des pleitegegangen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor habe das Unternehmen um mehr als 500.000 Euro geschädigt, vor allem durch die Abrechnung privater Flugreisen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Middelhoff hatte die Vorwürfe bis zum Ende bestritten. Er wurde noch im Gerichtssaal verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Wegen laufenden Ermittlungsverfahren, der hohen Haftstrafe und der "unklaren finanzielle Situation" bestünde Fluchtgefahr, hieß es. Seine Anwälte hatten bereits angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.
Ein anderes Verfahren mit Middelhoff geht unterdessen weiter: Der Manager und seine Ehefrau Cornelie haben das Bankhaus Sal. Oppenheim in einem Zivilprozess auf 101 Millionen Euro verklagt. Der ehemalige Top-Manager wirft der inzwischen zur Deutschen Bank gehörenden Privatbank vor, ihn in ruinöse Immobilienfonds getrieben zu haben. Sal. Oppenheim wiederum fordert 78 Millionen Euro von Middelhoff, weil er die Kredite, mit denen er die Fonds finanziert hat, nicht mehr zahlen kann.