Juristischer Erfolg für Deutsche Umwelthilfe Gericht stoppt Ölförderung auf Mittelplate
Blick auf die Bohrinsel Mittelplate im Nationalpark Wattenmeer in Schleswig-Holstein
Foto: C. Kaiser / blickwinkel / IMAGODie Ölförderung auf der Nordsee-Bohrinsel Mittelplate soll mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden. Die Bohrinsel habe derzeit keine vollziehbare Fördererlaubnis, sagte eine Sprecherin des Gerichts. In einem Eilverfahren hatte zuvor die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt.
Eine Gerichtssprecherin sagte der Nachrichtenagentur dpa, es müsse alle zwei Jahre eine Bestandsprüfung vollzogen werden. Dabei sei die Verträglichkeitsprüfung der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) ausgeblieben. Das Gericht habe daher eine Förderung bis auf Weiteres untersagt. Eine Beschwerde des Betreibers habe keine aufschiebende Wirkung, hieß es.
Die Umwelthilfe sprach in einer Mitteilung von einem »historischen Sieg« für den Schutz des Wattenmeeres. »Deutschlands größtes Weltnaturerbe darf nicht ohne gründliche Prüfung der Naturschutzauswirkungen der Ölförderung ausgebeutet werden«, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. »Das Wattenmeer ist eines der empfindlichsten und wertvollsten Ökosysteme Europas und darf nicht weiter durch Ölförderung gefährdet werden.« Die Plattform sei veraltet. »Mit jedem Tag steigt die Gefahr eines Unfalls.«
Betreiber will Urteil prüfen
Ein Sprecher des Betreibers Harbour Energy Germany sagte der dpa, das Unternehmen wolle die Entscheidung sorgfältig prüfen. »Nach unserer Überzeugung erfolgte die Zulassung des Hauptbetriebsplans für die Bohr- und Förderinsel Mittelplate unter Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorgaben.« Auch der Betrieb der Anlage sei stets unter enger staatlichen Beaufsichtigung im Einklang mit den bestehenden Regelungen erfolgt.
Die Umwelthilfe geht seit Jahren gegen den Weiterbetrieb der Plattform vor. Im Oktober 2024 legte sie Widerspruch gegen die Ölförderung beim zuständigen niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein, der jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde.
Als Grund hatten die Umweltschützer angeführt, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß einer Verträglichkeitsprüfung (FFH) anhand der Betriebspläne nie geprüft wurden – auch im Betriebsplan für 2024 bis 2026 nicht. Daraufhin klagte der Verband vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig gegen die Ablehnung des Widerspruchs.
Ölförderung seit 1987
Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert. Nach früheren Angaben des Betreibers wurden aus dem Feld dort bislang mehr als 40 Millionen Tonnen Öl gepumpt. Zehn bis 15 Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar.
Im Mai 2024 hatte das zuständige schleswig-holsteinische Energieministerium erklärt, für die Erschließung neuer Ölfelder keine Genehmigungen mehr zu erteilen. Der Betreiber zog entsprechende Anträge zurück. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung wurde der Betreiber falsch benannt. Dieser firmiert inzwischen als Harbour Energy Germany GmbH. Zudem hieß es, das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht habe über den Stopp der Ölforderung entschieden. Tatsächlich war es das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht. Wir haben die Stellen korrigiert.