Sondersitzung des Aufsichtsrats Volkswagen hält an Pötsch und Diess fest
Herbert Diess und Hans Dieter Pötsch bleiben auf ihren Posten
Foto: Swen Pförtner/ dpaTrotz der Anklage wegen Marktmanipulation bleiben VW-Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch im Amt. Das entschied der Aufsichtsrat des Autoherstellers bei einer Sondersitzung in Wolfsburg. Das Präsidium des Kontrollgremiums hatte sich bereits am Dienstag dafür ausgesprochen, an den beiden Managern festzuhalten.
"Der Aufsichtsrat kann aufgrund der seit Herbst 2015 durchgeführten umfangreichen und unabhängigen eigenen Untersuchungen auch aus heutiger Sicht weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts erkennen", hieß es. "Dies hat sich auch nach Prüfung der Anklageschrift nicht geändert." Die Zusammenarbeit mit Diess und Pötsch werde daher fortgesetzt.
Manager weisen Vorwürfe zurück
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft dem heutigen Konzernchef Diess, dem früheren Finanzvorstand und jetzigen Aufsichtsratschef Pötsch und dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn Vergehen gegen das Wertpapierhandelsgesetz während des Dieselskandals vor.
Die Manager hätten die Börse im Jahr 2015 vorsätzlich zu spät über die aus der Aufdeckung der Abgasmanipulationen resultierenden Milliardenkosten für den Wolfsburger Autokonzern informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Aktienkurs genommen.
Winterkorn war nach Bekanntwerden der millionenfachen Dieselmanipulation im September vor vier Jahren als Vorstandschef zurückgetreten. Alle drei Manager hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
VW muss für manipuliertes Dieselauto haften
In einem anderen Fall im Zuge des Abgasskandals hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt festgestellt, dass das Unternehmen grundsätzlich für Autos mit dem Dieselmotor EA 189 haften muss. Aus einer "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung" durch das Unternehmen ergebe sich ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises, heißt es in einem Beweisbeschluss des OLG. (AZ 17 U 45/19)
Die Richter entsprachen damit "dem Grunde nach" der Klage eines Autokäufers, der 2009 einen VW-Tiguan der Baureihe EA 189 EU 5 erworben hatte. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals hatte er die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gefordert.
Das Gericht entschied nun zu seinen Gunsten: Die Entwicklung und das Inverkehrbringen des Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, stelle eine "sittenwidrige Handlung der VW AG dar", hieß es. Durch die Abschalteinrichtung sei unschwer erkennbar die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge bedroht gewesen.
Die Höhe des Rückzahlungsbetrages müsse von einem Sachverständigen festgelegt werden, teilte das Gericht mit. Das Landgericht Hanau hatte in erster Instanz die Klage des Käufers zurückgewiesen, so dass der Fall in die Berufung gegangen war.