Brustkrebs Ermittlungen in Heidelberger Bluttest-Affäre eingestellt
Blutproben (Symbolbild): Falsche Hoffnungen bei der Krebserkennung
Foto: Oliver Killig/ dpaIn der Affäre um den als "Weltsensation" beworbenen Heidelberger Krebs-Bluttest hat die Staatsanwaltschaft Mannheim die Ermittlungen eingestellt. Das Verfahren gegen fünf Beschuldigte im Zusammenhang mit einem vom Leiter der Unifrauenklinik, Christof Sohn, Anfang 2019 vorgestellten Bluttest für Brustkrebs sei am 3. März beendet worden, teilte die Anklagebehörde mit . Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht für strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben.
Die Universitätsklinik hatte in einer Pressemitteilung im Februar 2019 in Aussicht gestellt, dass der Bluttest Brustkrebs schon im Frühstadium erkennen könne. Demnach sollte das Produkt noch im selben Jahr auf den Markt kommen. Die "Bild"-Zeitung präsentierte die Entwicklung als "Weltsensation". Die Uniklinik selbst und das Unternehmen Heiscreen, eine Ausgründung der Klinik zur Vermarktung des Tests, schrieben von "einem Meilenstein in der Brustkrebsdiagnostik".
Kein Verdacht auf Marktmanipulation
Bereits nach Erscheinen der Pressemitteilung und des "Bild"-Artikels hatten sich unabhängige Experten skeptisch geäußert, da die Forschungsergebnisse noch nicht - wie bei diesem Stand üblich - in einem Fachmagazin veröffentlicht worden waren. Später stellte sich heraus, dass der Test in seiner angepriesenen Form noch nicht existierte.
Das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) hatte im April 2019 Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Es gebe Anzeichen eines unlauteren Vorgehens bei der Entwicklung und Ankündigung des potenziellen Bluttests zur Brustkrebsdiagnostik.
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Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, auch die Untersuchungen gegen Heiscreen hätten keine Hinweise auf Straftaten ergeben. Indizien für den Verdacht der Marktmanipulation durch die Pressekampagne in Deutschland lägen nach den Ermittlungen nicht vor. Der Aktienkurs eines chinesischen Investors, der NKY Medical Holding, war nach dem Erscheinen des "Bild"-Artikels um mehr als 35 Prozent gestiegen.
Die Namen der Beschuldigten nannte die Behörde mit Hinweis auf deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht.