Gericht moniert Berliner Corona-Verordnung: KaDeWe, Karstadt und Kaufhof dürfen wieder komplett öffnen
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Das Kaufhauses des Westens (KaDeWe) in der Tauentzienstraße in Berlin-Schöneberg.

© Jens Kalaene/dpa

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Gericht moniert Berliner Corona-Verordnung: KaDeWe, Karstadt und Kaufhof dürfen wieder komplett öffnen

Kaufhäuser dürfen nicht schlechter gestellt werden als Malls: Deshalb hat das Berliner Verwaltungsgericht einen Punkt der Corona-Verordnung vorläufig gekippt.

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Deutschlands größtes Kaufhaus, das KaDeWe, ist nicht länger der 800-Quadratmeter-Regel des Berliner Senats zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unterworfen und darf vorläufig wieder auf ganzer Fläche öffnen. Gleiches gilt für die Karstadt- und Kaufhof-Filialen in Berlin.

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