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Debatte: Platz für den Glauben
Yunus M. darf laut Gericht im Gymnasium beten. Brauchen Schulen eigene Gebetsorte?
Von Lars von Törne
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Die Vorschriften sind eindeutig: „Schulen sollten jeden vernünftigen Aufwand betreiben, um den Bedürfnissen ihrer Schüler nach täglichen Gebeten entgegenzukommen, indem sie einen angemessenen Platz zum Beten bereitstellen“, heißt es in der Handreichung der Bildungsverwaltung. „Das kann eine ruhige Ecke oder ein leerer Raum sein, oder was immer für beide Seiten zufriedenstellend ist.“
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