Senat geht gegen „Wohnen auf Zeit“ vor: Befristete Vermietungen müssen in Milieuschutzgebieten in Berlin genehmigt werden
zum Hauptinhalt
Ein Makler übergibt einen Schluessel an den neuen Mieter einer Wohnung in Berlin, 06.04.2023. (Symbolbild)

© IMAGO/Sebastian Rau/photothek.de

Senat geht gegen „Wohnen auf Zeit“ vor: Befristete Vermietungen müssen in Milieuschutzgebieten in Berlin genehmigt werden

Der Senat verschärft die Regeln für „Wohnen auf Zeit“ in Milieuschutzgebieten. Künftig brauchen Vermieter eine Genehmigung, wenn sie Wohnungen befristet vermieten wollen.

Stand:

Sie nutzen Google? Sie können sich Artikel des Tagesspiegels in der Google-Suche
nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr erfahren oder direkt aktivieren.

Der Berliner Senat hat strengere Regeln für befristete Vermietungen in Milieuschutzgebieten beschlossen und setzt damit ein bereits Anfang des Jahres angekündigtes Vorhaben um. Die neuen Vorschriften treten am 18. April in Kraft, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mitteilte. Erstmals gibt es damit eine Genehmigungspflicht für sogenanntes „Wohnen auf Zeit“ in allen Milieuschutzgebieten der Hauptstadt.

Künftig müssen Vermieter in den derzeit 82 Milieuschutzgebieten eine Genehmigung vom Bezirksamt einholen, wenn sie Wohnungen befristet vermieten wollen. Die Regelung ziele darauf ab, „gewerbliche Kurzzeitvermietungen und überteuerte Zwischenvermietungen einzudämmen, die dem regulären Wohnungsmarkt Angebot entziehen“, heißt es in der Mitteilung.

Bausenator Christian Gaebler (SPD) erklärte, die neuen Vorschriften reagierten auf die „sprunghaft gestiegene Verbreitung dieses Geschäftsmodells und die damit verbundene akute Gefährdung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“. Zugleich sollen die Regelungen eine einheitliche und rechtssichere Genehmigungspraxis in den Bezirken schaffen.

Neben der Regulierung von Kurzzeitvermietungen enthalten die Vorschriften weitere Anpassungen. Beispielsweise kann der Anbau kleinerer Balkone unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden. Die neuen Regeln ersetzen die bisherigen Vorgaben aus dem Jahr 2024.

Der Berliner Mieterverein hatte das Maßnahmenpaket bereits im Januar als unzureichend kritisiert. Auch von den Grünen hieß es, dieses sorge nicht für bezahlbaren Wohnraum.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
false
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })