Wie viel Nachvergütung muss sein?: 100 000 oder 600 000 Euro
zum Hauptinhalt
Der Kameramann Jost Vacano klagt seit Jahren gegen mehrere ARD-Anstalten, um eine Nachvergütung für seine Mitwirkung an dem Filmklassiker "Das Boot" zu erreichen.

© dpa

Tagesspiegel Plus

Wie viel Nachvergütung muss sein?: 100 000 oder 600 000 Euro

Der Streit zwischen dem Kameramann Jost Vacano und verschiedenen Verwertern des Filmklassikers "Das Boot" geht weiter

Stand:

Sie nutzen Google? Sie können sich Artikel des Tagesspiegels in der Google-Suche
nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr erfahren oder direkt aktivieren.

Der Rechtsstreit um die angemessene Vergütung für den Chefkameramann des international erfolgreichen Filmklassikers „Das Boot“ geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) in München habe die Urheberrechts-Nachvergütung für den Kläger Jost Vacano in der Vorinstanz falsch berechnet, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (AZ: I ZR 9/18). Der Rechtsstreit mit der Produktionsfirma Bavaria Film, dem Videoverwerter Eurovideo und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) muss nun vom OLG erneut verhandelt werden. Der heute 87-jährige Vacano führt bereits seit vielen Jahren auch mit anderen ARD-Anstalten juristische Auseinandersetzungen um eine höhere Nachvergütung.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })