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Wie viel Nachvergütung muss sein?: 100 000 oder 600 000 Euro
Der Streit zwischen dem Kameramann Jost Vacano und verschiedenen Verwertern des Filmklassikers "Das Boot" geht weiter
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Der Rechtsstreit um die angemessene Vergütung für den Chefkameramann des international erfolgreichen Filmklassikers „Das Boot“ geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) in München habe die Urheberrechts-Nachvergütung für den Kläger Jost Vacano in der Vorinstanz falsch berechnet, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (AZ: I ZR 9/18). Der Rechtsstreit mit der Produktionsfirma Bavaria Film, dem Videoverwerter Eurovideo und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) muss nun vom OLG erneut verhandelt werden. Der heute 87-jährige Vacano führt bereits seit vielen Jahren auch mit anderen ARD-Anstalten juristische Auseinandersetzungen um eine höhere Nachvergütung.
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