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Unterhaltsaffäre: BGH stärkt Pressefreiheit
Die Mails des Brandenburger Ex-Ministers Rainer Speer durften von der "Bild"-Zeitung verwertet werden. Der Politiker habe die wirtschaftliche Verantwortlichkeit für seine Tochter auf Steuerzahler abgewälzt.
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Gerät ein Minister aufgrund privater E-Mails unter Verdacht, an einem Sozialleistungsbetrug beteiligt zu sein, darf die Presse darüber berichten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in letzter Instanz entschieden. Bei dem Urteil ging es um den früheren brandenburgischen Minister Rainer Speer (SPD). Er hatte ein außereheliches Verhältnis zu einer Mitarbeiterin, 1997 wurde die gemeinsame Tochter geboren. Die Mutter behauptete, den Kindesvater nicht zu kennen, und beantragte gesetzlichen Unterhaltsvorschuss. Der wurde ihr bis 2003 gezahlt. Speer war bis 1999 Chef der Staatskanzlei in Potsdam und wurde 2004 Finanzminister des Landes. Seinen Unterhalt zahlte er nicht oder nur unregelmäßig.
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