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Karlsruhe stärkt Pressefreiheit: Bundesverfassungsgericht gibt Tagesspiegel recht
Berlins früherer Finanzsenator Ulrich Nußbaum unterliegt im Rechtsstreit um Berichte um Steglitzer Kreisel.
Von Ralf Schönball
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss zugunsten des Tagesspiegels die Presse- und Meinungsfreiheit gestärkt. Zugleich hob das oberste deutsche Gericht ein vorangegangenes Urteil des Kammergerichtes zugunsten des damaligen Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum auf, mit dem diese Zeitung zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet worden war – zu Unrecht, urteilten die Verfassungsrichter.
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