„Sexueller Missbrauch“ als zulässiger Begriff?: Till Lindemann zieht Unterlassungsantrag gegen Campact zurück
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22.06.2019, Berlin: Till Lindemann, Frontsänger von Rammstein, tritt beim Konzert im Olympiastadion auf (Archivbild).

© dpa/Christoph Soeder

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„Sexueller Missbrauch“ als zulässiger Begriff?: Till Lindemann zieht Unterlassungsantrag gegen Campact zurück

Der „Rammstein“-Sänger wollte bestimmte Formulierungen in einer Petition gegen Berlin-Konzerte gerichtlich verbieten lassen. Lindemanns Anwälte erwirken weitere Verfügung gegen Tagesschau.de.

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Die zahlreichen Vorwürfe gegen Till Lindemann beschäftigen seit Wochen neben Medien auch Gerichte, da der „Rammstein“-Sänger die Kanzlei Schertz Bergmann gegen Teile der Verdachtsberichterstattung vorgehen lässt. Lindemann und seine Anwälte konnten dabei mehrere Erfolge verbuchen. Im Fall einer im Juni auf der Plattform „Campact“ veröffentlichten Petition sieht es hingegen nach einer Niederlage aus.

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