Familienpolitik: Geschützter Bereich
Um die Deutschen vor dem Aussterben zu retten, müssen Verheiratete mit staatlichen Alimentationen gefüttert werden, so lautet die Devise in allen Parteien. Elternzeit und Kindergeld versüßen gut verdienenden Ehepaaren und ihren Sprösslingen den Urlaub im Süden.
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Familien haben es gut in Deutschland. Denn nur diesem Bund von Menschen weist die Verfassung in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes eine herausragende Stellung zu. Selbst, wenn keine Kinder da sind und sich nur zwei Menschen in einem Verwaltungsakt auf einem Standesamt das Eheversprechen geben, genießt diese Verbindung den „besonderen Schutz“ der staatlichen Ordnung. Das schafft nicht einmal die laut Verfassung „unantastbare Menschenwürde“. Denn diese Würde muss die staatliche Gewalt lediglich „achten und schützen“.
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