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Schutz für Whistleblower: Auch ein Verdacht kann Unrecht sein
Das Urteil des Menschenrechtsgerichthofs über einen Arzt, der seinen Chef anzeigte, hat Signalwirkung. Aber eine andere, als viele hofften. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof
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Manchmal geht es ungerecht zu. Es gut zu meinen, richtig machen zu wollen und dann die Welt und das Recht gegen sich zu haben, ist hart. So erging es einem Arzt, dessen Beschwerde vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) abgewiesen wurde (Az.: 23922/19).
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