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Aufregung um verschärften Volksverhetzungsparagrafen: Weitreichender Eingriff oder bloße Formalie?
Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich „gröblich“ verharmlost, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung.
Von Lea Schulze
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Hitzige Debatten im Bundestag, erste Lesung, zweite Lesung, dritte Lesung, Vertagungen wegen aktuellerer Baustellen: Dass eine ganze Legislaturperiode ins Land geht, bis es eine Gesetzesänderung durchs Parlament schafft, ist keineswegs eine Seltenheit.
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