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Wulff-Prozess: „Das Ergebnis heißt Freispruch“
Hat sich Christian Wulff einen Vorteil verschafft? Ein Gericht wird den Vorwurf prüfen. Der ehemalige Bundespräsident sieht sich im Recht.
Von Peter Mlodoch
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Der Beschluss kommt am Dienstag um 9 Uhr 18 per Fax. Auf 14 Seiten teilt darin das Landgericht Hannover den Strafverteidigern von Christian Wulff mit, dass es das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten wegen Vorteilsannahme eröffnet hat. Dass sich der 54-Jährige nun in einem öffentlichen Prozess – voraussichtlich ab 1. November – für seinen Oktoberfestbesuch 2008 in München als niedersächsischer Ministerpräsident auf Kosten des Filmunternehmers David Groenewold verantworten soll.
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