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Ein Urteil bremst den Staat: So wollen die Länder AfD-Mitglieder entwaffnen
Schusswaffen in den Händen von Verfassungsfeinden – dieses Risiko wollen Bund und Länder beseitigen. Doch ein Urteil aus Köln lähmt.
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In der AfD finden sich viele Mitglieder mit einer besonderen Faszination für Waffen. Gleichzeitig wird die Partei vielerorts als verfassungsfeindlich eingeordnet und gilt in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch. Wie soll der Staat mit Parteimitgliedern umgehen, die bereits Waffen besitzen oder dieses Recht beantragen?
Viele Ländervertreter argumentieren: Pistolen und Gewehre dürfen nicht in den Händen von Extremisten liegen. Praktisch ist das allerdings herausfordernd. Es gibt rechtliche Hürden und Probleme in der Umsetzung. Eigentlich wollten sich Bund und Länder dazu längst auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt haben, Rechtssicherheit schaffen und flächendeckend AfD-Vertreter entwaffnen. Nun verzögert sich das Ganze.
Hintergrund: Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Waffenbesitzverbot – mit Ausnahmen. Jäger, Sportschützen und Menschen, die etwa in Polizei oder Militär tätig sind, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Waffen besitzen und nutzen.
Fünf Millionen Schusswaffen sind in Deutschland registriert
Voraussetzung ist neben einem sogenannten berechtigten Bedürfnis stets die persönliche Zuverlässigkeit. Das heißt, jemand, von dem zu erwarten ist, dass er dieses Privileg missbraucht, darf keine Waffe besitzen. Erwiesene Verfassungsfeindlichkeit ist ein solches Ausschlusskriterium.
Derzeit sind rund 930.000 Besitzer mit rund fünf Millionen Schusswaffen in Deutschland registriert. Während der eine lediglich eine Sportpistole besitzt, horten andere Langwaffen und Munition.
Experten des Bundes und der Länder hatten jetzt über Monate in einer Arbeitsgruppe darüber beraten, wie man mit dem Thema AfD und Waffen umgehen könne. Das Ergebnis sollte pünktlich zur bundesweiten Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch vorliegen.
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Doch die AfD klagte gegen die Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz, und zur Überraschung vieler entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, dass diese vorerst nicht zulässig sei. Die Belege reichten nicht aus. Ein schwerer Rückschlag für all diejenigen, die der AfD auf diesem Wege beikommen wollen.
Nun läuft das Hauptsacheverfahren am Kölner Gericht weiter. Bis dahin gilt eine sogenannte Stillhaltezusage. Das zugrunde liegende Gutachten des Verfassungsschutzes sowie die Einstufung werden behandelt, als existierten sie nicht. Bund und Länder warten auf das Urteil.
Auch die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird daher nach Tagesspiegel-Informationen vorerst nicht abgeschlossen und veröffentlicht. Aus Länderkreisen ist zu hören, dass die Experten weiterarbeiteten – jedoch gebremst, denn derzeit werde alles überschattet vom Kölner Urteil. Man hoffe auf ein Ergebnis bis zur nächsten Innenministerkonferenz im Juni.
Unterschiedliche Urteile in Sachsen-Anhalt und Thüringen
Während es auf Bundesebene stockt, können die Länder allerdings in ihrem Zuständigkeitsbereich Entscheidungen treffen – teils mit Erfolg.
So verloren in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr zwei aktuelle und ein ehemaliges AfD-Mitglied ihr Recht auf Waffenbesitz. Ein Gericht bestätigte die Entscheidung. Die Partei wird in dem Bundesland als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Weitere Personen würden überprüft, heißt es.
In Thüringen dagegen entschied das Verwaltungsgericht Gera, dass AfD-Mitgliedern hier nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit die Waffenerlaubnis entzogen werden darf. Die Gerichte legen das Waffenrecht unterschiedlich aus.

© Reuters/Valentyn Ogirenko
Das zeigt, wie wichtig das Ergebnis der Arbeitsgruppe sein könnte. In der Zwischenzeit versuchen manche Länder selbst, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Sachsen etwa hatte bereits im vergangenen Jahr seine unteren Waffenbehörden angewiesen, die Zuverlässigkeit von AfD-Vertretern zu überprüfen und gegebenenfalls Waffen zu entziehen.
Seit einer Gesetzesänderung 2020 sei es bundesweit ausreichend, Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei zu sein, um als unzuverlässig zu gelten, erklärt Waffenrechtsexperte Markus Eisenbarth im Gespräch mit dem Tagesspiegel.
In dem sächsischen Rundschreiben, das in Teilen auch dem Tagesspiegel vorliegt, argumentiert das Ministerium, die Einstufung des dortigen Landesamts für Verfassungsschutz sei von zwei Gerichten bestätigt worden.
Auf dieser Grundlage weist das Ministerium die zuständigen Unteren Waffenbehörden an, Waffenbesitzer, die als AfD-Mitglieder oder -Unterstützer bekannt sind, auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu entwaffnen.
Konkret müssen Waffenbehörden demnach nicht beweisen, dass jemand unzuverlässig ist. Bei AfD-Mitgliedern geht man davon aus. Ein Waffenbesitzer muss also umgekehrt nachweisen, dass er dennoch zuverlässig ist.
Der Erlass konkretisiere das Waffengesetz, sagte ein Sprecher des Innenministeriums dem Tagesspiegel. Darin werden neben Parteimitgliedern etwa beispielhaft Redner bei Parteiveranstaltungen und Funktionsträger genannt, aber auch Personen, die Räumlichkeiten oder Fahrzeuge für Parteizwecke zur Verfügung stellen oder wiederholt an Veranstaltungen teilnehmen.
In Sachsen sollen Mitglieder der rechten Szene über mehr als 400 Schusswaffen verfügen. Seit Juli vergangenen Jahres seien 40 Zuverlässigkeitsprüfungen eingeleitet und zwei Widerrufsbescheide erlassen worden, teilte das Ministerium mit.
Bundesweite Abstimmung
Der sächsische Erlass skizziere nun den rechtlichen Rahmen für das Vorgehen der Behörden. Eisenbarth gibt jedoch zu bedenken, dass der Vollzug die unteren Waffenbehörden fordern werde – inhaltlich und personell. Der Waffenrechtler plädiert dafür, am bundesweit abgestimmten Vorgehen festzuhalten.
Das sächsische Innenministerium verweist in dem Zusammenhang darauf, dass die Landkreise und kreisfreien Städte selbst für ihre Aufgaben- und Personalplanung zuständig seien.
Die AfD behauptet indes, man schränke sie in ihrer Freiheit ein. Im Wahlprogramm der Partei zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September heißt es etwa, durch Verschärfungen im Waffengesetz würde „uns ein Stück bürgerliche Freiheit genommen“. Die Prüfung der Zuverlässigkeit sei zu einer „Gesinnungsprüfung“ verkommen, die nicht zum Schutz der Bürger beitrage.
In Sicherheitskreisen wird dagegen darauf verwiesen, dass AfD-Mitglieder mehr als einmal im Zusammenhang mit militanten extremistischen Organisationen auffällig geworden seien. So soll etwa bei Festnahmen der sogenannten „Sächsischen Separatisten“ ein AfD-Mitglied aus Grimma auf Polizeibeamte gezielt haben. Solche Situationen, so der Tenor, wolle man in Zukunft vermeiden.
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