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63. Tag im NSU-Prozess: Ex-Verfassungsschützer wird erneut vernommen
Der frühere Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas T. saß am 6. April 2006 in dem Kasseler Internetcafé, als die Terroristen Mundlos und Böhnhardt den Betreiber Halit Yozgat erschossen. Vor der Vernehmung erhoben die Nebenkläger aber erst einmal schwere Vorwürfe gegen die Richter.
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Der Zeuge ist eine dubiose Figur, die den Verdacht der Komplizenschaft von Staat und Terroristen erregt. Der Verfassungsschützer Andreas T. saß am Nachmittag des 6. April 2006 in einem Kasseler Internetcafé und bekam möglicherweise mit, dass zwei Männer hereinstürmten und den Betreiber Halit Yozgat erschossen. Die Mörder waren die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, der 21-jährige Deutschtürke war ihr letztes Opfer in der Serie von Attentaten auf neun Migranten. Die Anwesenheit eines Verfassungsschützers am Tatort und zumindest zeitnah zum Verbrechen ist eine spektakulär klingende Geschichte, die dem im NSU-Komplex heftig kritisierten Staat in den Ruch dunkler Machenschaften gebracht hat. Obwohl Andreas T. bis heute beteuert, er habe vom Mord nichts bemerkt.
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