Grundrecht auf Suizidhilfe: Wer den Tod will, braucht keine Regeln
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Abschied vom Leben ist ein Grundrecht, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

© dpa/Rainer Jensen

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Grundrecht auf Suizidhilfe: Wer den Tod will, braucht keine Regeln

Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht Suizidhilfe zum Grundrecht erklärt. Daraus ein Gesetz zu machen, ist schwierig – um nicht zu sagen: überflüssig.

Jost Müller Neuhof
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof

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Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen, meinte der französische Staatstheoretiker Montesquieu. Der Mann hat recht, hatte aber wohl noch keine Idee davon, was in der Zukunft alles als „notwendig“ erachtet werden könnte.

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