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BGH-Urteil: Härtere Strafen für Hooligans
Dieses Urteil hat bundesweit Bedeutung: die Dresdner „Hooligans Elbflorenz“ wurden als kriminelle Vereinigung eingestuft. Dieses Schicksal droht nun auch anderen Gewalttätern.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals Hooligans als kriminelle Vereinigung eingestuft. Es handelt sich um die Dresdner „Hooligans Elbflorenz“, die nach Fußballspielen von Dynamo Dresden regelmäßig blutige Auseinandersetzungen mit gegnerischen Gruppen ausfochten. „Die Begehung gefährlicher Körperverletzungen“ bewertete der BGH als Zweck der Organisation. Da es einen festen Gruppenwillen, regelmäßige Treffen und Rädelsführer gab, sei der Tatbestand der kriminellen Vereinigung erfüllt, so der BGH. Unter dem Druck der Strafverfolgung hatte sich die Gruppierung allerdings schon 2009 aufgelöst.
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