Beschwerde: Vorratsdatenspeicherung steht vor Gericht
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Beschwerde: Vorratsdatenspeicherung steht vor Gericht

Das Verfassungsgericht verhandelt, ob Vorratsdaten gegen das Grundgesetz verstoßen. Und damit indirekt das Verhältnis von Bürger und Staat und dessen Basis: Vertrauen.

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"Wo ein Trog ist, sammeln sich Schweine." Der kurze, lakonische Satz, den der Staatsrechtler Christoph Gusy anlässlich der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung sagt, verdeutlicht bereits das ganze Problem und macht klar, warum es die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik ist, die das Gericht in Karlsruhe nun verhandelt: Selbst wenn derzeit von den gespeicherten Verbindungsdaten unserer Kommunikation keine unmittelbare Bedrohung der Privatsphäre ausgehen mag – wer sagt, dass das auch in Zukunft so bleibt?

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