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BGH zu TV-Einspeisegebühren: Dauerstreit geht in die nächste Runde
Die Kabelnetzbetreiber wollen ARD, ZDF und Arte gerichtlich dazu zwingen, wieder Geld für die Einspeisung ihrer Programme zu zahlen. Doch die erwartete Klärung durch den Bundesgerichtshof bleibt aus. Beide Seiten sehen sich jetzt in ihrer Haltung bestätigt.
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Der Bundesgerichtshof hat die Klärung des Streits zwischen den Kabelnetzbetreibern und den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD, ZDF und Arte vertagt. Der BGH hat mit seiner Entscheidung von Dienstag zwar die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und sich auch in der Sache geäußert. So hat das Gericht entschieden, dass die Kabelnetzbetreiber keinen Anspruch auf Fortsetzung des Einspeisevertrages oder auf Neuabschluss eines solchen Vertrages zu unveränderten Bedingungen zusteht. Doch die Entscheidung der Grundsatzfrage wurde vom BGH an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die öffentlich-rechtlichen Sender können sich somit zumindest teilweise in ihrer Haltung bestätigt sehen, eine endgültige Klärung ist jedoch noch immer nicht in greifbarer Nähe, so dass auch Kabel Deutschland einen Teilerfolg verbuchen kann.
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