BGH legt Urteil im Filesharing-Prozess vor: Eltern haften für ihre Kinder – ein bisschen
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Illegale Downloads? Das bringt Ärger.

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

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BGH legt Urteil im Filesharing-Prozess vor: Eltern haften für ihre Kinder – ein bisschen

Der Bundesgerichtshof hat Eltern verurteilt, Schadensersatz zu zahlen, weil ihre Kinder Musik heruntergeladen und in Tauschbörsen eingestellt haben.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag drei Internet-Nutzer zu jeweils mehreren tausend Euro Schadenersatz verurteilt, weil sie oder ihr minderjähriges Kind illegal Musiktitel in Internet-Tauschbörsen stellten. Der BGH erklärte 200 Euro pro Datei für angemessen. Zusätzlich müssen die Beklagten viel Geld für die Abmahngebühren der Anwälte bezahlen. Die drei Fälle belegen, dass Internetnutzer mit vielen Zeugenvernehmungen rechnen müssen, wenn mit ihrer IP-Adresse illegales Filesharing betrieben wird.

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