Bundesgerichtshof: Geld zurück vom Gaslieferanten
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Die Berliner Gasag wartet auf die Urteilsbegründung.

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Bundesgerichtshof: Geld zurück vom Gaslieferanten

Der Bundesgerichtshof erklärt Preiserhöhungsklauseln von Gasversorgern für unwirksam. Die Berliner Gasag ist aber angeblich kaum betroffen.

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Zahlreiche Gaskunden in Deutschland, die sich mit Sonderverträgen an einen Versorger gebunden haben, können Preiserhöhungen der vergangenen drei Jahre zurückfordern. Das folgt aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch. Der BGH änderte seine Rechtsprechung und verlangt wesentlich verständlichere Klauseln, die dem Kunden die Berechnungsweise von Preisänderungen deutlich machen. Das gilt nicht nur für die Zukunft. Auch in alten Verträgen sind Klauseln unwirksam, wenn sie nicht klar die Voraussetzungen und den möglichen Umfang von Preisänderungen beinhalten. Der Kunde muss also „etwaige Veränderungen der Entgelte anhand klarer und verständlicher Kriterien absehen“ können, formulieren die Karlsruher Richter.

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