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Renovierung: Wenn’s der Schönheit dient: Das will der BGH
Die Bundesrichter schlagen sich bei Renovierungen auf die Seite der Mieter - wir ordnen die Urteile ein.
Von Wolfgang Büser
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Die lange Reihe der mieterfreundlichen Urteile des Bundesgerichtshofs zu den so genannten Schönheitsreparaturen ist mit einer Entscheidung zur Endrenovierung zunächst einmal abgeschlossen worden. Sie sagt aus: Mieter sind nicht verpflichtet, beim Auszug ihre Wohnung „fachgerecht renoviert“ an den Vermieter zurückzugeben, wenn der Mietvertrag dies ohne Wenn und Aber vorsieht. (Aktenzeichen: VIII ZR 316/06)
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