Neues EU-Recht: Wer sein Testament überarbeiten muss
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Vom neuen EU-Recht sind vor allem im Ausland lebende Rentner betroffen.

© Max Galli/laif

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Neues EU-Recht: Wer sein Testament überarbeiten muss

Ein Testament zu schreiben ist keine angenehme Beschäftigung. Viele verfassen eines und tasten es jahrzehntelang nicht mehr an - ein Fehler. Denn neues EU-Recht kann das notwendig machen. Wer betroffen ist.

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Es ist nur allzu menschlich: Mit dem eigenen Ableben beschäftigt man sich nicht gern. Ist dann endlich ein Testament geschrieben und sicher hinterlegt, bleibt es oft jahrzehntelang unangetastet. Das kann ein großer Fehler sein. Spätestens wenn sich die Lebens- oder Rechtsverhältnisse ändern, gehört der letzte Wille auf den Prüfstand. Das gilt zum Beispiel im Fall von Trennung und Scheidung, wenn ein neuer Pflichtteilsberechtigter (Kind, Enkel oder Ehepartner) hinzukommt oder auch wenn sich die eigenen Vermögensverhältnisse stark verbessern oder verschlechtern.

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