Überwachungskamera. Die Regeln für die Verwendung einer Videokamera sind streng. © Getty Images / jakkritpimpru
Die Einbruchszahlen sind wieder gestiegen. Viele Hausbesitzer installieren zur Abschreckung eine Überwachungskamera. Wir sagen, welche Regeln dafür gelten.
Das eigene Einfamilienhaus und Grundstück mit einer Kamera zu überwachen, ist erlaubt. Die Kamera können Hausbesitzer vorsorglich anbringen, um Diebe von einem Einbruch oder Sprayer von einem Graffito abzuhalten. So können sie mithilfe der Überwachung aber auch Beweise sammeln, wenn sie bereits von Diebstahl oder Sachbeschädigung betroffen waren und denken, dass der Täter wiederkehrt.
Doch darüber hinaus müssen Hausbesitzer viele Vorschriften einhalten, auch als Vermieter. Sonst besteht die Gefahr, dass sie Persönlichkeitsrechte zum Beispiel ihrer Nachbarn verletzen. Das gilt sogar für Kamera-Attrappen. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf zu achten ist.
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@frapemeu: Vielen Dank für den Hinweis!
Bitte Artikel aktualisieren: Einbruchschutz wird derzeit ausschließlich über das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" gefördert, nicht mehr über einen direkten Zuschuss.
Eine Cam die nur so funktioniert, dass man das Bild, z.B. auf dem Tablet in Echtzeit verfolgen und nichts aufgezeichnet werden kann, würde ich gerne an meinem Haus installieren. Denn mit den eigenen Augen kann man ja auch von morgens bis abends gucken, was sich im Garten, vor dem Haus und auf der Straße tut.
Mein Nachbar gegenüber hat übrigens eine drehbare webcam - den werde ich demnächst darauf ansprechen - das geht natürlich gar nicht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
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