Soll man noch riestern? Die Antwort auf diese Frage hängt auch von der persönlichen Lebenssituation ab.
Zu Riester kommen so viele Zuschriften wie zu kaum einem anderen Thema. Die Stiftung Warentest beantwortet häufige Fragen von Leserinnen und Lesern.
Riester ist eine Form der privaten Altersvorsorge, für die der Staat finanzielle Förderung bereitstellt. Es gibt verschiedene Arten von Sparverträgen, dazu gehören Fondssparpläne und Rentenversicherungen. Banksparpläne werden nicht mehr angeboten. Sparende können die Förderung aber auch für selbst genutztes Wohneigentum einsetzen.
Bevor es zu den Detailfragen geht, fassen wir hier kurz noch mal die Riester-Basics zusammen.
Was Sie grundsätzlich über Riester wissen müssen
- Der Staat steuert während der Ansparphase direkte Zuschüssen zum Vertrag zu, den sogenannten Zulagen. Je nach Einkommen erhalten Sparende auch Steuerermäßigungen während der Sparphase.
- Alle Vorsorgenden erhalten eine Grundzulage, Eltern zusätzlich Kinderzulagen. Die Grundzulage beträgt jährlich bis zu 175 Euro. Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene Kind und bis zu 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde.
- Um die volle Förderung aus Zulagen und eventuellen, darüber hinausgehenden Steuervorteilen zu bekommen, müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag fließen. Die Zulagen zählen dabei mit.
- Mindestens müssen Vorsorgende 60 Euro im Jahr überweisen und es werden höchstens 2 100 Euro im Jahr gefördert. Unser Eigenbeitragsrechner hilft herauszufinden, wie viel Sparende für die volle Förderung einzahlen müssen.
- Die Auszahlung erfolgt in lebenslangen Raten. Bis zu 30 Prozent können Vorsorgende auf einmal entnehmen. Auf die Auszahlungen fallen in der Regel Steuern an. Sie werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Sozialabgaben fallen für Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung gesetzlich pflichtversichert sind, nicht an.
Riester optimieren: Abschluss, Vertrag, Auszahlung
Abschluss eines Riester-Vertrags. Umfangreiche Informationen, in welchen Fällen der Abschluss eines Riester-Vertrags für Vorsorgende heute überhaupt noch sinnvoll ist, finden Sie in unserem Artikel zum Riester-Neuabschluss.
Auszahlung des Riester-Vertrags. Die Riester-Rente im klassischen Sinne ist nur eine von fünf möglichen Auszahlformen – nicht immer die beste. Im Artikel Geld oder Rente zeigen Ihnen die Steuerexpertinnen der Stiftung Warentest, wie Sie rechnen müssen, um für sich die optimale Auszahlform zu finden.
Fondspolicen optimieren. Riester-Versicherungen mit Fondsanteil werfen mehr ab, wenn die Fonds anständig performen. Tauschen Sie schlechte gegen gute Fonds und steigern Sie die Rendite mithilfe unserer Analyse von Riester-Fonds.
Alle Fragen im Überblick
- Wohin wende ich mich bei Problemen mit meinem Riester-Vertrag?
- Gilt die Rentenzusage bei meiner klassischen Riester-Rente noch?
- Was sollen die unsinnigen Umschichtungen bei meinem Riester-Fondssparplan?
- Was passiert, wenn mein Riester-Anbieter pleite geht?
- Wie lange kann ich den Vertragsabschluss rückgängig machen?
- Mein Ehepartner riestert über mich. Was passiert, wenn ich kündige?
- Finanziell ist es gerade eng. Darf meine Schwester meine Beiträge überweisen?
- Kann ich nachträglich falsche Beitragszahlungen korrigieren?
- Ich gehe Mitte dieses Jahres in Rente. Bekomme ich die Förderung für das Jahr nur anteilig?
- Zählt Pflegegeld beim Riestern als sozialversicherungspflichtiges Einkommen?
- Ist Krankengeld für die Berechnung des Eigenbeitrags relevant?
- Ich bin in Altersteilzeit. Warum wird die Zulage trotz korrektem Eigenbeitrag gekürzt?
- Kann ich mit dem Riester-Geld meine Schulden tilgen?
- Kann ich das Riester-Guthaben für den Erwerb eines selbst genutzten Ferienhauses einsetzen?
- Kann ich mir das Riester-Guthaben für die Tilgung einfach so auszahlen lassen?
- Kann ich auch nur einen Teil des Guthabens für die Entschuldung entnehmen?
- Kann ich das Riester-Guthaben für die energetische Sanierung meines Hauses nutzen?
- Ich will nur die Hälfte meines Guthabens für einen altersgerechten Umbau einsetzen. Geht das?
- Die Riester-Rente wird besteuert. Was ist mit gefördertem Wohneigentum?
- Ich habe mich vor 5 Jahren für die einmalige Besteuerung entschieden, will mein Haus jetzt aber verkaufen. Was heißt das für die Besteuerung?
- Was passiert mit den Riester-Verträgen im Scheidungsfall?
- Greift die Garantie, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Scheidung im Minus ist?
- Kann ich mir den übertragenen Riester-Anspruch direkt auszahlen lassen?
- Wie wird die Riester-Rente nach einem Versorgungsausgleich besteuert?
- Welche Rolle spielt die Förderberechtigung beim Versorgungsausgleich?
- Können Hausfrauen und -männer nach der Scheidung weiter riestern?
- Was passiert mit den Riester-Kinderzulagen bei einer Scheidung?
- Muss ich ewig leben, damit sich das Riestern überhaupt gelohnt hat?
- Beträgt die erlaubte Teilkapitalauszahlung 20 oder 30 Prozent?
- Was ist der Unterschied zwischen gefördertem und ungefördertem Kapital?
- Kann ich zur Auszahlphase den Anbieter wechseln?
- Muss ich auf meinem Riester-Fondssparplan Abgeltungsteuer zahlen?
- Ist die Riester-Rente zwingend an den gesetzlichen Rentenbeginn gekoppelt?
Zweifel an der Altersvorsorge mit Riester
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Wohin wende ich mich bei Problemen mit meinem Riester-Vertrag?
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Bei Beschwerden, Einsprüchen und Nachfragen müssen Sie darauf achten, den richtigen Adressaten zu wählen. Unterschiedliche Stellen sind inhaltlich für verschiedene Beschwerden zuständig:
Beschwerde bei Anbieter und Zulagenstelle. Kunden, die mit der Höhe ihrer Zulage in der ihnen zugesandten Standmitteilung nicht einverstanden sind, richten ihre Beschwerde zunächst an den Anbieter ihres Riester-Vertrags. Dieser leitet sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter.
Die Behörde setzt die Zulage dann in einem Bescheid für ein bestimmtes Jahr endgültig fest. Gegen diesen Bescheid können Sparer bei der Zulagenstelle Einspruch erheben.
Ombudsleute der Versicherungen und Banken. Bei den Ombudsleuten beschweren Sie sich zum Beispiel, wenn ihr Anbieter die Kundendaten nicht korrekt und fristgemäß an die Zulagenstelle weitergeleitet hat oder er bei Vertragsabschluss den Sparbeitrag für die volle Zulage nicht richtig ermittelt hat.
Die Ombudsleute überprüfen nicht das Verfahren und das Ergebnis der Zulagenstelle. Sie vermitteln aber zwischen Kunden und Anbietern und können einen Schlichterspruch fällen, an den sich die Anbieter meistens halten. Die Bearbeitung der Beschwerde ist kostenlos.
Je nach Riester-Vertrag wenden Sie sich an Ombudsleute für Versicherer, Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften. Eine Liste der Schlichtungsstellen hat das Bundesamt für Justiz zusammengestellt.
Beschwerde bei der Finanzaufsicht. Bei Ärger mit dem Anbieter können sich Kunden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. Die Behörde schreitet in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde ein, wenn Banken oder Versicherungen gegen Gesetze und Aufsichtsregeln verstoßen. Fürs Schlichten ist nur zuständig, wenn es für die Streitigkeit keine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle gibt.
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Gilt die Rentenzusage bei meiner klassischen Riester-Rente noch?
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Ja. Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung erfahren Sie bereits bei Vertragsschluss, wie hoch die Rentenzusage ist, also wie viel Rente Sie später mindestens bekommen werden. Diese Leistung ist sicher.
2002 lag der Garantiezins bei klassischen Riester-Rentenversicherungen in der Regel bei 3,25 Prozent, 2004 bis Ende 2006 dann bei 2,75 Prozent. Diese Verzinsung auf den Sparanteil Ihres Beitrags ist Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert. Würden Sie jetzt einen neuen Vertrag anderswo schließen, bekämen Sie nur noch 1 Prozent Garantiezins auf den Sparanteil.
Über den Garantiezins hinaus beteiligt Sie der Versicherer zusätzlich an den Überschüssen. Deren Höhe ist jedoch ungewiss. Was Ihnen der Versicherer dafür bei Vertragsschluss ankündigt hat, ist unverbindlich und fällt bei vielen Verträgen momentan niedriger aus als ursprünglich in Aussicht gestellt.
Haben Sie einen alten, gut verzinsten Vertrag, lohnt es sich in vielen Fällen daran festzuhalten. Lassen Sie sich vor einer Kündigung oder Beitragsfreistellung auf jeden Fall unabhängig beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.
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Was sollen die unsinnigen Umschichtungen bei meinem Riester-Fondssparplan?
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Riester-Fondssparpläne haben in ihrer derzeitigen Konstruktion wenig mit gewöhnlichen Aktienfondssparplänen gemein. Sie ähneln aufgrund der Garantie und lebenslangen Auszahlung im Alter Rentenversicherungen. Sparerinnen und Sparer haben bei Riester-Fondssparplänen kaum Einfluss, wie der Anbieter das Riester-Kapital zwischen renditestärkeren, aber risikoreicheren Aktienfonds und sicheren Rentenfonds aufteilt.
Oft verkaufen Anbieter in Börsenkrisen Aktienfonds und schichten in sichere Rentenfonds oder Zinsanlagen um. Sie möchten so die Garantie der Riester-Verträge erfüllen, also sicherstellen, dass zu Rentenbeginn alle Einzahlungen und Zulagen vollständig erhalten sind, um daraus eine lebenslange Auszahlung zu garantieren.
Viele der Riester-Fondssparpläne laufen dennoch gar nicht allzu schlecht. Nur drohen für die Auszahlphase meist heftige Kosten, wie unsere Untersuchung Riester-Fondssparpläne im Check zeigt.
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Was passiert, wenn mein Riester-Anbieter pleite geht?
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Ihr Vorsorgevermögen ist abgesichert. Versicherer verfügen über ein Sicherungssystem für ihre Kunden: die Protektor Lebensversicherungs-AG. Sie führt Rentenversicherungen von Gesellschaften in Finanznot weiter. Die Kunden von Pleiteunternehmen erhalten so zumindest die Garantieleistungen.
Kommt es zu einer Insolvenz einer Fondsgesellschaft, ist das Verlustrisiko äußerst gering. Das Anlagekapital in Wertpapieren wird gesondert vom Kapital der Fondsgesellschaft verwahrt. Geht diese pleite, ist das Fondsvermögen davon nicht betroffen, es geht nicht in die Insolvenzmasse ein.
Kunden von öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken schützen institutsbezogenen Sicherungssysteme. Für Sparkassen ist der Haftungsverbund des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) zuständig, für die Volks- und Raiffeisenbanken gibt es die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
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Wie lange kann ich den Vertragsabschluss rückgängig machen?
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Wenn Sie heute einen Riester-Vertrag abschließen, können Sie den Vertrag innerhalb von 30 Tagen widerrufen.
Private Lebens- und Rentenversicherungen – auch Riester-Rentenversicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen worden sind, können Sie unter Umständen auch heute noch widersprechen. Das ist der Fall, wenn der Versicherer Sie nicht oder deutlich falsch über Ihre Kundenrechte informiert hat. Einen Widerspruch sollten Sie aber in jedem Fall individuell prüfen lassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hilft Ihnen dabei.
Für wen Riestern überhaupt noch infrage kommt
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Lohnt es sich überhaupt, jetzt noch einen Riester-Vertrag abzuschließen?
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Ein Abschluss lohnt sich, wenn der Staat den Großteil der Beiträge finanziert. Sie bekommen 175 Euro Grundzulage im Jahr. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es noch einmal 300 Euro im Jahr (für davor geborene Kinder 185 Euro). Obendrauf kommen je nach Einkommen auch Steuervorteile.
Ein Hausmann mit drei kleinen Kindern und Minijob bekäme so für einen jährlichen Eigenbeitrag von 60 Euro staatliche Zulagen von 1 075 Euro. Das Geld ist praktisch geschenkt. Wenn Sie in Rente gehen, sind Sie so schnell nach Beginn der Auszahlphase im Plus – bekommen also Geld ausgezahlt, dem keine Einzahlungen Ihrerseits gegenüberstehen.
Anders sieht das aus, wenn Sie aufgrund eines höheren Einkommens deutlich mehr zum Kapitalaufbau beitragen. Die garantierte Verzinsung bei Rentenversicherungen ist bisher immer noch sehr niedrig. In der Auszahlphase kann es dann je nach Vertrag 20 Jahre oder länger dauern, bis sich Ihr Investment gelohnt hat.
Wenn Sie später möglichst frei über Ihr Erspartes entscheiden wollen und sich in der Auszahlphase nicht in ein Rentenkorsett zwingen lassen möchten, sind für Sie eventuell ungeförderte Vorsorgealternativen wie ETF-Sparpläne besser geeignet.
Tipp: Mehr zum Thema Neuabschluss finden Sie in unserem Artikel zur Riester-Reform.
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Können Sparende ab 50 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
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Viele Anbieter akzeptieren keine älteren Kunden. Ab welchem Alter, ist unterschiedlich. Ab 50 kann es schwierig werden. Da Anbieter zum Ende der Vertragslaufzeit das eingezahlte Kapital garantieren müssen, kalkulieren viele mit Mindestlaufzeiten. Kunden ab einem gewissen Alter können diese dann nicht mehr erfüllen.
Bekommen Sie keinen Vertrag mehr, können Sie nicht viel unternehmen. Zwar erscheint es diskriminierend und sozialpolitisch fraglich, wenn Menschen ab einem bestimmten Alter die Möglichkeit genommen wird, mit staatlicher Unterstützung für ihr Alter vorzusorgen – schließlich soll mit Riester das absinkende Rentenniveau ausgeglichen werden. Bei der Risikokalkulation von Riester-Verträgen ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters aber zulässig und verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
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Kann ich als Selbstständige die Kinderzulage erhalten?
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In der Regel sind nur rentenversicherungspflichtig Tätige förderberechtigt. Das trifft auf einige Selbstständige zu, etwa auf selbstständige Musiker, Hebammen und viele Handwerker. Andere Selbstständige, etwa Blumenhändler oder IT-Berater, sind nicht rentenversicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes.
In dieser Zeit ist der Elternteil, der sich hauptsächlich um die Erziehung kümmert, automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – auch wenn er ansonsten zu nicht den nicht sozialversicherungspflichtigen Selbstständigen und Freiberuflern gehört. Pflichtversicherte haben einen unmittelbaren Riester-Anspruch. Allerdings erlischt diese Förderberechtigung, wenn die Pflichtversicherung aufgrund von Kindererziehungszeiten endet.
Ob es sich lohnt, einen Vertrag für drei Jahre Förderung abzuschließen, ist fraglich. Es sei denn, Sie können danach über einen riesternden Ehepartner mitriestern. Auch wenn Sie weitere Kinder bekommen oder später in einen sozialversicherungspflichtigen Job wechseln, lohnt sich der Abschluss eher.
Tipp: Sie wissen nicht, ob Sie als Selbstständiger versicherungspflichtig sind? Die gesetzliche Rentenversicherung gibt Auskunft.
Welche Kosten nicht rechtens sind
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Darf mein Anbieter für den Vertrag zur Auszahlung erneut Kosten berechnen?
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Das kommt auf Ihren Vertrag an. Anders als Riester-Kunden mit Rentenversicherungen erhalten solche mit Bank- und Fondssparplänen zu Beginn der Auszahlphase einen neuen Vertrag. Es fallen nochmals Kosten an, etwa für Abschluss und Verwaltung des neuen Vertrags. Diese können bei mehreren Tausend Euro liegen.
Prüfen Sie Ihren Vertrag kritisch. Wurden die Kosten nicht konkret beziffert oder eingegrenzt, dürfen sie Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden, so die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Bundesgerichtshof hat 2023 folgende Klausel der Sparkasse Günzburg-Krumbach für rechtswidrig erklärt: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“ (Az. XI ZR 290/22). Das ist zu ungenau. Andere haben Klauseln mit ähnlichen Mängeln verwendet, so die Verbraucherzentrale.
Im Artikel Riester-Sparverträge: Wehren Sie sich gegen unzulässige Abschlusskosten zeigen Ihnen die Verbraucherzentralen Handlungsoptionen und bieten einen interaktiven Musterbrief, den Sie an Ihren Anbieter richten können.
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Darf der Anbieter bei jeder vereinbarten Beitragserhöhung Kosten berechnen?
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Ja, wenn Sie eine dynamische Vertragsform gewählt haben, bei der sich der Beitrag jedes Jahr automatisch erhöht. Dann fallen für den Zusatzbeitrag jedes Mal anteilige Kosten an wie zu Vertragsabschluss – es handelt sich um einen Mini-Neuvertrag. Auch die Fünf-Jahres-Frist, über die der Anbieter die Kosten mindestens verteilen muss, beginnt für den Erhöhungsbetrag neu. Wir raten von solchen Verträgen ab.
Lassen Sie sich in einer Verbraucherzentrale beraten, ob es sinnvoll ist, die Dynamik zu kündigen oder den Vertrag zu wechseln. Berechnet Ihr Anbieter dagegen erneut Abschlusskosten, wenn sie Ihren Beitrag ändern, um die volle Förderung ausschöpfen zu können, sollten Sie sich wehren (siehe nächste Frage).
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Ich muss meinen Eigenbeitrag erhöhen. Darf der Anbieter dafür Kosten verlangen?
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Nein. Viele Riester-Versicherer haben ihren Kunden in den vergangenen Jahren zu Unrecht mehrfach Abschluss- und Vertriebskosten bei zulagenbedingten Beitragsänderungen berechnet. Dabei kann es sich schnell um mehrere Hundert bis weit über 1 000 Euro handeln. Riester-Sparende mit Kindern waren besonders häufig davon betroffen.
Wer Kinderzulagen bekommt, kann die Sparrate um die Höhe der Zulage kürzen und bekommt trotzdem noch die volle Förderung. Sparende, deren Einkommen sich erhöht, müssen dagegen mehr einzahlen, um die volle Förderung auszuschöpfen. Denn dafür muss die Sparrate inklusive Zulagen 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens entsprechen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat schon Ende 2019 klargestellt, dass Kosten auf solche Beitragsänderungen rechtswidrig sind. Allerdings sind die Versicherer nicht verpflichtet, alle Kunden zu ermitteln und unaufgefordert zu entschädigen. Die Kunden müssen selbst aktiv werden. Oft lässt sich anhand der Vertragsunterlagen aber nicht nachvollziehen, ob sie mehrfach abkassiert wurden.
Fordern Sie mithilfe des Musterbriefs der Verbraucherzentrale Hamburg Ihren Versicherer zur Prüfung Ihres Vertrags und der erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten auf. Nur Rentenversicherungen sind betroffen, nicht aber Riesterzulagen für geförderte Bank- und Fondssparpläne.
Zulagen, Steuervorteile, Vertrag – welche Regeln gelten
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Mein Ehepartner riestert über mich. Was passiert, wenn ich kündige?
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Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen, hat das nur Auswirkungen auf Ihren eigenen Vertrag. Der Riester-Vertrag eines mittelbar förderberechtigten Ehepartners ist davon nicht betroffen. Es werden lediglich die Altersvorsorgezulagen und die Steuerermäßigungen von Ihrem eigenen Vertrag zurückgefordert.
Eine Rückforderung der Altersvorsorgezulagen des mittelbar zulageberechtigten Ehepartners erfolgt nur, wenn auch dieser seinen Riester-Vertrag kündigt. Allerdings kann Ihr nur mittelbar berechtigter Ehepartner ab dem Zeitpunkt der Kündigung keine Förderung mehr erhalten. Er könnte den Vertrag aber ohne Förderung weiter besparen.
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Finanziell ist es gerade eng. Darf meine Schwester meine Beiträge überweisen?
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Nein. Bitten Sie Ihre Schwester, Ihnen Geld in Höhe der Beiträge zu schenken und auf Ihr Bankkonto zu überweisen. Sie zahlen es dann in Ihren Riester-Vertrag ein. Damit Sie Zulagen und Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können, müssen Sie zuvor Aufwendungen für die Altersvorsorge gehabt und eigene Beiträge in einen Altersvorsorgevertrag gezahlt haben, der auf Ihren Namen lautet.
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Kann ich nachträglich falsche Beitragszahlungen korrigieren?
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Nein. Das lässt der Gesetzgeber nicht zu. Wenn Ihr Gehalt steigt, müssen Sie immer darauf achten, bis spätestens Ende des nachfolgenden Jahres Ihren Beitrag anzupassen. Für die volle Förderung muss Ihr Beitrag einschließlich der Zulagen so hoch sein wie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens. Im Jahr 2026 kommt es also darauf an, was Sie 2025 verdient haben.
Gutverdienende Kinderlose zahlen einfach immer 1 925 Euro im Jahr ein. Das ist die Förderhöchstgrenze (2 100 Euro) abzüglich der Grundzulage (175 Euro). Bekommen Sie Kinderzulagen, verringert sich Ihr Eigenbeitrag entsprechend.
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Ich gehe Mitte dieses Jahres in Rente. Bekomme ich die Förderung für das Jahr nur anteilig?
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Sie können für das Jahr, in dem Sie in Rente gehen, die volle Förderung erhalten. Allerdings müssen Sie dafür auch in diesem Jahr 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag einzahlen. Ansonsten wird die Förderung gekürzt.
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Zählt Pflegegeld beim Riestern als sozialversicherungspflichtiges Einkommen?
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Nein. Das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld zählt nicht bei der Berechnung der Höhe des Eigenbeitrags mit. Um die Riester-Förderung voll auszuschöpfen, müssen zwar in der Regel jedes Jahr 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag fließen; mindestens 60 Euro. Das Pflegegeld bleibt dabei aber außen vor.
Haben Sie kein weiteres sozialversicherungspflichtiges Einkommen, müssen Sie also nur 60 Euro im Jahr zahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Passen Sie trotzdem auf. Die Zulagenstelle überprüft, ob Sparende den korrekten Eigenbeitrag überweisen. Die gesetzliche Rentenversicherung meldet Ihr Einkommen.
Die Zulagenstelle erkennt aber nicht, dass es sich um Pflegegeld handelt. Das muss aus Ihrem Antrag auf Riester-Zulage hervorgehen. Geben Sie es nicht als tatsächliches Entgelt an. Ist es Ihr einziges Einkommen, tragen Sie dort 0 Euro ein. Dann bezieht die Zulagenstelle das Pflegegeld in die Berechnung nicht mit ein.
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Ist Krankengeld für die Berechnung des Eigenbeitrags relevant?
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Ja. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld zählen mit zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen.
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Ich bin in Altersteilzeit. Warum wird die Zulage trotz korrektem Eigenbeitrag gekürzt?
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Erheben Sie Einspruch. Die Zulagenstelle hat sicher neben Ihrem sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn auch den steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbetrag zu Ihrem riesterrelevanten Einkommen hinzugerechnet. Das erhöht Ihren Eigenbeitrag für die volle Zulage. Wenn Sie solche Fehler von vorne herein ausschließen wollen, weisen Sie Ihren Anbieter auf die Altersteilzeit hin und schicken Sie ihm eine Kopie Ihres Gehaltsnachweises.
Das Riester-Geld fürs Eigenheim nutzen
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Kann ich mit dem Riester-Geld meine Schulden tilgen?
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Ja. Sie können das Riester-Guthaben aus einem Sparvertrag nutzen, um eine selbst genutzte Immobilie zu entschulden, zu kaufen, zu bauen, altersgerecht umzubauen oder in ein Dauerwohnrecht zu investieren, zum Beispiel in einem Seniorenheim.
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Kann ich das Riester-Guthaben für den Erwerb eines selbst genutzten Ferienhauses einsetzen?
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Nein. Das geht nicht.
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Kann ich mir das Riester-Guthaben für die Tilgung einfach so auszahlen lassen?
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Als angehende Rentnerinnen und Rentner müssen Sie die Auszahlung des Riester-Guthabens bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen, wenn Sie es für die Entschuldung Ihres Wohneigentums nutzen möchten. Ohne deren Bescheid zahlt der Anbieter das Geld nicht aus. Melden Sie sich spätestens ein Jahr vor dem gewünschten Auszahltermin bei der Zentralen Zulagenstelle.
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Kann ich auch nur einen Teil des Guthabens für die Entschuldung entnehmen?
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Ja. Sie können das Riester-Guthaben komplett oder nur teilweise entnehmen. Bei einem Teilbetrag gelten folgende Einschränkungen: Sie müssen mindestens 3 000 Euro entnehmen und auch mindestens 3 000 Euro müssen im Sparvertrag verbleiben. Eine Entnahme ist auch mehrfach möglich. Andere Summen gelten, wenn Sie Geld für eine energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau Ihrer Wohnung entnehmen (siehe nächste Fragen).
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Kann ich das Riester-Guthaben für die energetische Sanierung meines Hauses nutzen?
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Ja. Seit dem Jahr 2024 ist das möglich. Sie können das Guthaben zum Beispiel einsetzen um Wände, Dachflächen oder Geschossdecken Ihres Hauses zu dämmen oder um Fenster, Außentüren oder Ihre Heizungsanlage zu erneuern.
Darlehen, die Sie für eine energetische Sanierungen aufgenommen haben, können Sie mit Ihrem Riester-Guthaben aber nicht tilgen. Auch dürfen Sie es nicht für Photovoltaikanlagen nutzen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen.
Die energetische Sanierungsmaßnahme müssen Sie von einem Fachunternehmen durchführen lassen. Sie müssen anhand einer Bescheinigung nachweisen, dass es sich um eine förderbare Sanierung im Sinne des Gesetzes handelt. Die Mindestanforderungen finden Sie in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung.
Haben Sie Ihr Wohneigentum vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut, beträgt die Mindestentnahmesumme 6 000 Euro. In allen anderen Fällen, etwa einer geschenkten Immobilie, müssen Sie mindestens 20 000 Euro Ihres Guthabens dafür entnehmen.
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Ich will nur die Hälfte meines Guthabens für einen altersgerechten Umbau einsetzen. Geht das?
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Ja. Es hängt aber von der Höhe Ihres Guthabens ab. Haben Sie Ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut, beträgt die Mindestentnahmesumme 6 000 Euro. In allen anderen Fällen, zum Beispiel bei einer geschenkten Immobilie, liegt sie bei 20 000 Euro.
Für den altersgerechten Umbau gelten strenge Regeln. Lassen Sie sich von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und entsprechenden Bauunternehmen beraten.
Haben Sie bereits ein Darlehen für den altersgerechten und barrierefreien Umbau aufgenommen, können Sie Wohn-Riester nicht für die Tilgung nutzen.
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Die Riester-Rente wird besteuert. Was ist mit gefördertem Wohneigentum?
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Der Staat besteuert Riester in der Regel, wenn Sie in Rente gehen und Ihr Anbieter anfängt, Ihnen das Riester-Guthaben auszuzahlen. Anders bei Wohn-Riester: Hier erhalten Sie schon vor Eintritt in den Ruhestand Geld aus Ihrem Riester-Vertrag. Für die nachträgliche Besteuerung ab Renteneintritt ist das sogenannte Wohnförderkonto vorgesehen.
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, auf das die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) den ausgezahlten Betrag oder die geförderten Tilgungsleistungen einbucht. Bis zum Beginn der Rentenphase erhöht sie die gebuchten Beträge jährlich um zwei Prozent. Zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie von der ZfA einen Bescheid über den insgesamt zu versteuernden Betrag. Er informiert sie auch über die Höhe des Betrags, den Sie jährlich bis zu Ihrem 85. Lebensjahr in der Steuererklärung angeben müssen.
Sie haben bei der Besteuerung Ihres Wohnförderkontos zwei Optionen:
- Sie versteuern es auf einen Schlag und erhalten einen Nachlass von 30 Prozent. In diesem Fall werden nur 70 Prozent des Betrags Ihres Wohnförderkontos besteuert.
- Sie versteuern es jährlich bis zu Ihrem 85. Lebensjahr.
Die einmalige Besteuerung müssen Sie bei der ZfA beantragen. Welche Option die bessere ist, hängt unter anderem von der Höhe Ihres zu versteuernden Gesamteinkommens ab. Holen Sie sich für die Entscheidung unter Umständen Rat bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder – sofern Sie ohnehin einen nutzen – bei Ihrem Steuerberater.
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Ich habe mich vor 5 Jahren für die einmalige Besteuerung entschieden, will mein Haus jetzt aber verkaufen. Was heißt das für die Besteuerung?
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Nutzen Sie Ihre Immobilie nicht mehr selbst, müssen Sie unter Umständen auf den Nachlass von 30 Prozent Steuern nachzahlen.
Riestern als Ehepaar
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Als Hausmann zahle ich den Mindestbeitrag. Warum werden die Zulagen gekürzt?
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Es könnte sein, dass Ihre Frau als Hauptsparerin nicht genug einzahlt. Dann stehen auch Ihnen als indirekt gefördertem Riester-Sparer die vollen Zulagen nicht zu. Vielleicht hat Ihre Frau vergessen, ihren Beitrag nach einer Gehaltserhöhung anzupassen.
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Meine Frau riestert über mich. Was passiert, wenn ich in Rente bin?
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Wenn Sie in Altersrente gehen, bekommt Ihre Frau die Zulage nicht mehr. Wenn Sie als der unmittelbar förderberechtigte Partner nicht mehr zum zulagenberechtigten Personenkreis gehören, entfällt auch die mittelbare Förderberechtigung Ihrer Frau. Sie könnte ihren Vertrag dann beitragsfrei stellen.
Wenn Ihre Frau nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, kann es manchmal sinnvoll sein, die 60 Euro Mindestbeitrag pro Jahr auch ohne Förderung weiterhin einzuzahlen. Bei Riester-Rentenversicherungen und Riester-Banksparplänen gibt es unter Umständen Schlussboni für Sparer, die den Vertrag bis zum Ende durchhalten. Erkundigen Sie sich danach.
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Mein Mann ist in Elternzeit. Darf er mehr einzahlen als die reinen Zulagen?
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Er muss sogar mehr einzahlen. Denn Väter und Mütter in Erziehungszeiten sind unmittelbar förderberechtigt. Sie müssen mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr entrichten. Freiwillig können sie aber auch mehr bezahlen.
Vorsicht: Der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage richtet sich nach dem Vorjahresbruttoeinkommen. Erzielte eine Mutter oder ein Vater in der Erziehungszeit im Vorjahr das übliche Arbeitnehmereinkommen, richtet sich der notwendige Eigenbeitrag zunächst noch danach.
Scheidung: Was passiert mit Vertrag und Förderung?
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Was passiert mit den Riester-Verträgen im Scheidungsfall?
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Riester-Verträge unterliegen dem Versorgungsausgleich. Im Prinzip besagt der, dass sämtliche Rentenansprüche, die Sie und Ihr Partner während der Ehezeit erworben haben, hälftig zwischen Ihnen geteilt werden.
Beispiel: Die Ehefrau hat bereits vor der Hochzeit einen Riester-Vertrag bespart. Das Vermögen aus diesem betrug zu Beginn der Ehe 10 000 Euro und bei Scheidung dann 20 000 Euro. Der sogenannte Ehezeitanteil beläuft sich damit auf 10 000 Euro. Die Hälfte davon ist der Ausgleichswert. Den muss die Noch-Ehefrau als Ausgleichspflichtige ihrem zukünftigen Ex, dem Ausgleichsberechtigten, zugestehen.
Hat auch der Ehemann eigene Versorgungsansprüche erworben, wird davon umgekehrt der Ehefrau die Hälfte des Ehezeitanteils zugeordnet. Im Ergebnis kommt es zu einem Ausgleich der Versorgungsansprüche.
Tipp: Wie der Versorgungsausgleich genau funktioniert und welche Konsequenzen er für die Altersvorsorge haben kann, zeigen wir in unserem Artikel Wann eine Scheidung zum Risiko für die Rente wird.
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Greift die Garantie, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Scheidung im Minus ist?
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Nein. Die Riester-Garantie – also die Zusage, dass Sparern die Summe aus Einzahlungen und Zulagen zu Rentenbeginn sicher ist – kommt erst zu Beginn der Auszahlungsphase zum Tragen. Lassen Sie sich in der Ansparphase scheiden, wird das Riester-Vermögen geteilt, das zu dem Zeitpunkt für den Versorgungsausgleich zur Verfügung steht.
Zur Frage der Wertermittlung bei Riester-Fondssparverträgen wenden Sie sich an Ihren Anbieter.
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Kann ich mir den übertragenen Riester-Anspruch direkt auszahlen lassen?
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Ja, das können Sie. Eine Auszahlung vor Ende der Laufzeit gilt steuerlich aber als sogenannte schädliche Verwendung. In diesem Fall müssen Sie die Ihnen durch den Versorgungsausgleich zugeordnete staatliche Förderung – das heißt: sowohl die übertragenen Zulagen als auch die anteilig erhaltenen Steuerermäßigungen – an die Zulagenstelle zurückzahlen.
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Wie wird die Riester-Rente nach einem Versorgungsausgleich besteuert?
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Eine Riester-Rente aus einem Versorgungsausgleich wird normalerweise genauso besteuert wie alle anderen Riester-Renten: mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Der richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens als Rentnerin oder Rentner.
Da die Auszahlungen aus einer geteilten Rente aber oft niedrig sind, kommt für Sie eventuell eine Besonderheit in Betracht: Kleinstbetragsrenten werden abgefunden. Die Schwelle für diese „förderunschädliche“ Kapitalauszahlung ändert sich jedes Jahr. 2025 liegt ihr ein Vertragsvermögen zugrunde, aus dem sich höchstens eine Monatsrente von 37,45 Euro ergäbe.
Beachten Sie: Die Kapitalauszahlung kann Ihre Einkommenssteuer deutlich in die Höhe treiben. Beispielrechnungen dazu finden sie in unserem Artikel Riester-Auszahlung im Steuer-Check.
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Welche Rolle spielt die Förderberechtigung beim Versorgungsausgleich?
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Wie die Förderberechtigung aussieht, spielt für den Versorgungsausgleich keine Rolle. Der Ehezeitanteil wird hälftig geteilt. Sind Sie nur mittelbar zulagenberechtigt, verlieren Sie allerdings mit der Scheidung Ihren Zulagenanspruch (siehe nächste Frage).
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Können Hausfrauen und -männer nach der Scheidung weiter riestern?
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Es gibt zwei Wege, sich für die Riester-Förderung zu qualifizieren: Sie sind selbst rentenversicherungspflichtig – etwa als Arbeitnehmer – oder mit einem rentenversicherungspflichtigen Riester-Sparer verheiratet. Da die zweite Option nun für Sie wegfällt, müssten Sie selbst rentenversicherungspflichtig werden. Der übliche Weg: eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Ein Minijob kann schon reichen. Wichtig: Ihren bisherigen Zulagenantrag müssen Sie entsprechend ändern.
Werden Sie nach Ihrer Scheidung nicht unmittelbar zulagenberechtigt, können Sie Ihren bisherigen Vertrag auch ohne Förderung weiter besparen oder ihn erst einmal ruhend stellen. Ob diese Optionen sinnvoll sind, klären sie am besten mithilfe unabhängiger Beratung, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.
Ist eines Ihrer Kinder noch unter drei Jahren? Dann sind Sie noch in der Kindererziehungszeit und damit automatisch rentenversicherungspflichtig, also auch ohne eigene rentenversicherungspflichtige Tätigkeit unmittelbar zulagenberechtigt.
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Was passiert mit den Riester-Kinderzulagen bei einer Scheidung?
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Die Kinderzulagen bekommt grundsätzlich der zulagenberechtigte Ehepartner, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Die Kinderzulagen betragen 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind, und 300 Euro für Kinder, die danach zur Welt kamen.
Die bis zur Scheidung erhaltenen Kinderzulagen werden im Versorgungsausgleich für die Ehezeit geteilt. Wenn nach der Scheidung nun der andere Partner das Kindergeld bekommen soll, erhält er in Zukunft auch die Riester-Zulagen für die Kinder.
Am Ziel – die Auszahlphase der Riester-Rente
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Muss ich ewig leben, damit sich das Riestern überhaupt gelohnt hat?
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Sie müssen tatsächlich alt werden, um im Laufe der Zeit mehr Geld als Rente ausgezahlt zu bekommen, als Sie zuvor eingezahlt haben. Das gilt für alle Versicherungen, die eine Rente bis zum Tod garantieren. Unser Artikel Geld oder Rente zeigt Ihnen anhand von Beispielrechnungen, wie Sie herausfinden, welches die günstigste Auszahloption für Sie ist.
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Beträgt die erlaubte Teilkapitalauszahlung 20 oder 30 Prozent?
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In Verträgen, die nach der bis Ende 2004 geltenden Fassung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zertifiziert wurden, war zu Rentenbeginn nur eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 20 Prozent vorgesehen.
Mit Änderung des Gesetzes wurde diese Grenze ab 2005 auf 30 Prozent erhöht. Nach Paragraf 14 Absatz 1 des AltZertG hatten die Anbieter die Wahl, ob sie ihre Vertragsbedingungen in den bereits zertifizierten Verträgen so belassen oder an die Neuregelungen anpassen.
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Was ist der Unterschied zwischen gefördertem und ungefördertem Kapital?
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Ungefördertes Kapital wird steuerlich anders behandelt als gefördertes Kapital. Von dem Teil der Rente, der aus ungeförderten Beiträgen besteht, müssen Sie nur den kleinen Ertragsanteil versteuern. Er richtet sich nach Ihrem Alter zu Rentenbeginn.
Beispiel: Sie sind bei Rentenbeginn 65 Jahre und Ihre Jahresrente von 2 000 Euro besteht zu 60 Prozent aus geförderten und zu 40 Prozent aus nicht geförderten Beiträgen. 1 200 Euro unterliegen dann der vollen Besteuerung; von den restlichen 800 Euro müssen Sie nur auf 18 Prozent Steuern zahlen. Auch bei ungeförderten Riester-Verträgen ist das eingezahlte Kapital zum Ende der Vertragslaufzeit garantiert.
- 63 Jahre: 20 Prozent
- 64 Jahre: 19 Prozent
- 65 bis 66 Jahre : 18 Prozent
- 67 Jahre: 17 Prozent
- 68 Jahre: 16 Prozent
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Kann ich zur Auszahlphase den Anbieter wechseln?
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Nur theoretisch. Zwar ist die Wechselmöglichkeit zur Auszahlphase gesetzlich vorgesehen. Doch es gibt kaum Gesellschaften, die das Ersparte fremder Riester-Kunden verrenten.
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Muss ich auf meinem Riester-Fondssparplan Abgeltungsteuer zahlen?
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Nein. Auszahlungen aus geförderten Riester-Fondssparplänen werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Das heißt, wie hoch die Steuern ausfallen, hängt davon ab, welches zu versteuernde Einkommen Sie insgesamt im Jahr erzielen.
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Ist die Riester-Rente zwingend an den gesetzlichen Rentenbeginn gekoppelt?
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Nein, das ist sie nicht. Sie können Ihre private Riester-Rente auch schon vor Beginn Ihrer gesetzlichen Rente beziehen. Es kommt hier darauf an, was Ihr Anbieter mit Ihnen bei Vertragsabschluss vereinbart hat. Schauen Sie am besten in Ihren Riester-Vertragsunterlagen nach.
Allerdings gibt es gesetzliche Altersgrenzen, vor denen die Riester-Rente nicht fließen darf. Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen haben, kann die Auszahlung frühestens mit Vollendung Ihres 60. Lebensjahrs beginnen; bei Verträgen ab 1. Januar 2012 liegt der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphase beim vollendeten 62. Lebensjahr.
Zu diesen Altersgrenzen gibt es wiederum eine Ausnahme: Noch früher können Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen, wenn Sie vor den oben erwähnten Altersgrenzen bereits eine vorzeitige Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, zum Beispiel eine vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte.
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Tschüss Riester und hallo Altersvorsorgedepot!
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@Joxi04: Grundsätzlich gilt bei der Riesterkündigung: Wenn Riester gekündigt wird, ist die Förderung weg – in dem Online-Beispiel bleiben ja sogar nur rund 25000 Euro Zahlbetrag (brutto) von vorher 35000 Euro Vertragsguthaben übrig, wenn Zulagen und Steuerersparnis voll abgezogen werden. Steuerpflichtig ist das, was vom Vertragsguthaben (im Beispiel 35000 Euro) als Ertrag übrigbleibt, wenn vom Vertragsguthaben eben nicht nur die Eigenbeiträge und Zulagen abgezogen wurden, sondern auch Abschlusskosten/Vertragskosten. Und dieser Ertrag (die Förderung ist da ja schon weg!), ist entweder halb oder voll steuerpflichtig.
In Finanztest 8/2022 wird unter dem Thema Riester-Auszahlungsphase/Kündigung beschrieben, dass unter gewissen Bedingungen (Alter bei Auszahlung, Vertragslaufzeit) ein mit der Kündigung verbundener Ertrag generell nur zu 50% besteuert wird. Im Widerspruch dazu hat mir nun mein Anbieter (DWS) nach meiner Kündigung mitgeteilt, dass sich diese 50%-Regel nur auf die "nicht(!) geförderten Leistungen" bezieht, während der weitaus größere Anteil anderer "Leistungen" voll zu versteuern ist. Ist nun die Aussage im genannten Finanztest-Artikel falsch oder die Aussage meines Anbieters? Im EStG kann ich dazu keine Informationen finden. (Im letzteren Fall führt meine Kündigung nun unverständlicherweise dazu, dass ich insgesamt weniger zurück bekomme, als ich eingezahlt habe...)
@Frieda-Gustav: Es reicht aus, dass Sie einen Tag im Jahr die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, um die volle Zulage zu bekommen. Hinsichtlich des Termins, wann dem Vertrag die Zulage gutgeschrieben wird, wenden Sie sich bitte an die Anbieterin. Ich gehe mal davon aus, dass ein Dauerzulagenantrag vorliegt und Sie nicht persönlich die Zulage Jahr für Jahr beantragen.
Ich bezahle immer meinen gesamten Jahresbeitrag per Dauerauftrag zu Beginn des Jahres. Leider habe ich das auch im Jahr 2024 gemacht, da ich zum 1.8.2024 in die Regelaltersrente gehe. Die Einzahlung ist erst einmal weg, ich kann nichts mehr ändern ...
aber was ist mit der Zulage für 2024, wird die für das ganze Jahr gezahlt oder nur anteilig für 7 Monate (Januar-Juli) - oder für das ganze Jahr? Zusatzfrage: Wird die Zulage im letzten Jahr sofort gutgeschrieben und nicht wie sonst üblich verzögert, da ich die Riester-Rente ja schon 2024 in Anspruch nehme?
@Klack-C: Zum Erhalt der (vollen) Zulage für 2024 reicht es, wenn die Antragstellerin die Voraussetzungen für den Erhalt der Zulagen einen Tag in 2024 erfüllt.