Günstig radeln. Clevere Radler handeln mit ihrem Chef aus, dass er ihnen ein E-Bike als steuerfreie Arbeitgeberleistung überlässt. © Getty Images / Sterling Lorence
Kitagebühr, Jobrad, Busticket: Mit Extras zum Gehalt sparen Beschäftigte Steuern und Sozialabgaben. Unklar ist, was aus der Entlastungsprämie von bis zu 1 000 Euro wird.
Als Folge des Iran-Kriegs sind unter anderem die Preise für Benzin und Diesel enorm gestiegen. In dieser Situation hatte die Bundesregierung eine „Entlastungsprämie“ vorgesehen: Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten mit bis zu 1 000 Euro unterstützen können, ohne dass die dafür Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Dieses Vorhaben wurde zuletzt heftig kritisiert – und der Bundesrat hat es vergangene Woche vorerst gestoppt. Derzeit ist somit unklar, ob es dieses Angebot doch noch geben wird und wie alternative Entlastungen aussehen könnten.
Doch unabhängig davon: Es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten, wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten mit Extras zum Gehalt unterstützen können. Das kann für beide Seiten attraktiv sein – gerade dann, wenn etwa aufgrund der wirtschaftlichen Lage kein oder kaum Spielraum für eine dauerhafte Gehaltserhöhung vorhanden ist. Wir geben einen Überblick, wie Unternehmen den Mitarbeitenden mit steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen unter die Arme greifen können und zeigen an 14 Beispielen, wie das funktioniert.
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@folio-invest: Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 33 EStG die zusätzlichen Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers
Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel. Unter Punkt 6 schreiben Sie, dass der Arbeitgeber die Unterbringungs- und Betreuungskosten steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlen darf. Gilt das auch für die Verpflegungskosten des Kindes in der Kita (die werden in unserem Fall von der Kita separat eingehoben)?
Ich würde mich gerne irren und die Lage bzw. Entwicklung falsch einschätzen, aber diese kleinen und zum Teil befristeten "Geschenke" bzw. Extras an die Arbeitnehmer und Verbraucher werden den ökonomischen, sozialen und demokratischen Niedergang der Bundesrepublik Deutschland nicht aufhalten.
@Riofan: Zu Kindern im Sinne des Einkommensteuer zählen alle Kinder, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben sowie unterhaltspflichtige Kinder bis zum 25. Lebensjahr. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
Sie schreiben, steuerfrei sei eine Erholungsbeihilfe von 52€ pro Kind. Wie alt dürfen diese Kinder max sein? Nur für die Kinder für die man Kindergeld erhält? Oder auch für die, die sich noch in Ausbildung befinden, aber schon älter sind?